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Stiftungsstruktur / Facharbeit in Liechtenstein koordinieren

Eine Stiftung in Liechtenstein passend zu deinem Vermögen gestalten

EXOBASIS organisiert deinen Stiftungsauftrag: Wir übersetzen das persönliche Ziel in einen klaren Arbeitsumfang, führen die notwendigen Unterlagen zusammen und koordinieren liechtensteinische Fachausführung und Herkunftsrechtsprüfung bis zur vereinbarten Übergabe.

Was wir für dich übernehmen

Vermögensordnung und Nachfolge

Die Stiftung muss zu deinem Leben passen.

Ausgangspunkt
Vermögenswerte, Familienziel und gewünschte Versorgung
Gestaltung
Zweck, Begünstigung, Organe, Kontrolle und Fachprüfung
Betrieb
Verwaltung, Kosten, Ausschüttungswege und Nachfolge

Was wir für dich übernehmen

Wir führen deine Ziele, beteiligten Personen und Vermögenswerte in einem gemeinsamen Auftrag zusammen. Die zuständigen Fachstellen gestalten und prüfen die Stiftung sowie ihre grenzüberschreitenden Folgen. EXOBASIS organisiert Abstimmung, Unterlagen, Entscheidungen und die vereinbarte Einrichtung.

Vorbereitung
Zweck und Vermögensherkunft sowie Versorgung und Nachfolge erfassen.
Fachausführung
Liechtensteinische Gestaltung mit dem tatsächlichen Herkunfts- und Steuerfall verbinden.
Übergabe
Dokumente, Verantwortliche, Kosten und laufende Aufgaben zusammenführen.

Wem soll das Vermögen dienen und unter welchen Bedingungen?

Eine liechtensteinische Stiftung ist ein rechtlich und wirtschaftlich verselbstständigtes Zweckvermögen. Der Stifter widmet Vermögen und bestimmt Zweck und Begünstigte. Diese Grundlage erläutert die liechtensteinische Stiftungsaufsicht anhand des Personen- und Gesellschaftsrechts.

Für deinen Auftrag beginnt die Gestaltung mit konkreten Fragen: Soll das Vermögen Angehörige versorgen, Ausbildung ermöglichen, eine Unternehmensnachfolge ordnen oder einen gemeinnützigen Zweck erfüllen? Wer soll Leistungen erhalten, wer darüber entscheiden und wie soll bei Krankheit, Tod oder veränderten Familienverhältnissen gehandelt werden? Daraus entsteht der Arbeitsauftrag an die Fachausführer.

Eine Familie blickt gemeinsam aus einem geschützten Raum auf den Horizont.

Eigentum, Verwaltung und persönliche Einflussrechte

Der Stiftungsrat führt die Geschäfte und vertritt die Stiftung. Nach der amtlichen Darstellung besteht er aus mindestens zwei Mitgliedern; für die Zusammensetzung gelten zusätzlich die Anforderungen an eine nach Art. 180a PGR qualifizierte Person. Die Bestellung wird durch die liechtensteinische Fachstelle gestaltet.

Will ein natürlicher Stifter Änderungs- oder Widerrufsrechte behalten, müssen sie bei Errichtung ausdrücklich vorbehalten werden. Solche höchstpersönlichen Stifterrechte sind nach der STIFTA-Darstellung zu Gestaltungsrechten weder übertragbar noch vererbbar. Deshalb werden gewünschter Einfluss, Versorgung der Familie und die spätere Handlungsfähigkeit der Organe gemeinsam gestaltet.

Dokumentenmappen, Schlüssel und ein geordnetes Archiv für Vermögensverwaltung und Übergabe.

Der Herkunftsfall gehört vor die Errichtung

Wo du und die Begünstigten steuerlich ansässig seid, welche Vermögenswerte übertragen werden und welche Rechte du zurückbehältst, beeinflusst die grenzüberschreitende Wirkung. Ein deutscher, österreichischer und schweizerischer Fall wird jeweils eigenständig bearbeitet.

Für Deutschland sieht § 15 AStG bei ausländischen Familienstiftungen grundsätzlich eine Zurechnung von Vermögen und Einkünften vor. Für EU-/EWR-Fälle enthält Absatz 6 eine Ausnahme mit Voraussetzungen, insbesondere dem rechtlichen und tatsächlichen Entzug der Verfügungsmacht und dem erforderlichen Informationsaustausch. Die liechtensteinische Gestaltung und die deutsche steuerliche Einordnung müssen deshalb zusammenpassen.

Bei einem österreichischen oder schweizerischen Bezug werden stattdessen die dort geltenden Regeln für Errichtung, Zuwendung, laufende Einkünfte und Leistungen an Begünstigte durch die zuständige Fachstelle eingeordnet. Die deutsche Ausnahme ist dafür keine allgemeine DACH-Regel.

Geordnete persönliche Unterlagen zur Prüfung von Aufenthaltsrechten.

So wird aus dem Ziel ein abgestimmter Gründungsauftrag

Wir organisieren die Aufnahme von Vermögensherkunft, Begünstigten und gewünschten Regeln. Die liechtensteinische Fachstelle erstellt die nötigen Stiftungsdokumente; Herkunfts- und gegebenenfalls weitere Rechtsfragen werden vor den verbindlichen Schritten zusammengeführt. Anschließend werden Errichtung, erforderliche Eintragung oder Hinterlegung und die Vermögensausstattung aufeinander abgestimmt.

Die amtliche Darstellung nennt ein Mindestkapital von 30.000 Schweizer Franken, das tatsächlich geleistet werden muss. Dieses Kapital ist von den Gründungskosten zu unterscheiden. Welche Eintragungs-, Anzeige- und Aufsichtspflichten gelten, hängt unter anderem von der Art und Tätigkeit der Stiftung ab.

Gemeinnützige Stiftungen sowie die im Gesetz bezeichneten privatnützigen Stiftungen mit einem kaufmännischen Gewerbe werden ins Handelsregister eingetragen. Andere privatnützige Stiftungen hinterlegen innerhalb von 30 Tagen nach Errichtung eine Gründungsanzeige beim Amt für Justiz. Die zuständige Fachperson bestimmt den zutreffenden Weg und erledigt ihn. Die STIFA erläutert Errichtung, Eintragung und Hinterlegung getrennt.

Eine Hand unterschreibt ein Dokument mit Füller.

Die laufende Verwaltung von Anfang an mitplanen

Eine Stiftung braucht über die Errichtung hinaus verantwortliche Organe, geordnete Unterlagen und die zu ihrer Ausgestaltung gehörenden Rechnungslegungs-, Steuer- und Kontrollaufgaben. Bei der Kalkulation werden einmalige Facharbeit und wiederkehrende Vergütungen getrennt.

Auch die Nutzung muss klar sein: Wie beantragt ein Begünstigter eine vorgesehene Leistung? Welche Unterlage braucht der Stiftungsrat, wer entscheidet und wie wird die Zahlung dokumentiert? Wir führen diese Abläufe mit den beteiligten Fachstellen zusammen. Eine vorgesehene Ausschüttung wird im persönlichen Familienbudget erst nach ihrem tatsächlich bestätigten Stand berücksichtigt.

Ein aufgeschlagenes Kassenbuch und ein Taschenrechner unter einer Lampe.

Übergabe und Nachfolge praktisch verständlich machen

Zur Übergabe gehören die vereinbarten Gründungs- und Organisationsunterlagen, die benannten Ansprechpartner, Zuständigkeiten und nächsten Pflichten. Berechtigte Angehörige sollen wissen, an wen sie sich wenden und welche Nachweise sie brauchen, wenn du ausfällst.

Wechsel von Wohnsitz, Begünstigten oder Vermögensstruktur können erneute fachliche Arbeit auslösen. Wir vereinbaren auf Wunsch, welche organisatorischen Aufgaben EXOBASIS weiter betreut und wann eine Rücksprache mit den verantwortlichen Fachstellen erforderlich wird.

Eine geordnete Dokumentenmappe wird persönlich übergeben.

Zusammenarbeit und Anschluss

  1. Ein runder Besprechungstisch mit Notizbüchern und Wasser.

    Während des Auftrags

    So arbeiten wir zusammen

    Für den Einstieg beschreibst du dein Ziel und die Arten der betroffenen Vermögenswerte. Namen, Werte, Herkunftsnachweise und Familienverhältnisse werden danach geschützt aufgenommen. Du entscheidest über die Gestaltung auf Grundlage der zusammengeführten Fachbeiträge, bevor Vermögen gewidmet wird.

  2. Geordnete Archivboxen in einem Holzregal.

    Passende weitere Arbeit

    So geht es danach weiter

    Wenn noch offen ist, welche Vermögensordnung deine Aufgabe am besten erfüllt, beginnt die Arbeit mit Vermögensstrukturen, Verwahrung und Nachfolge. Ein bereits klarer Stiftungsauftrag kann direkt angefragt werden.