
Dein Plan B / Wissen
Dokumente für Auswanderung und einen vorbereiteten Ausweg
Welche Dokumente du für eine Auswanderung brauchst, ergibt sich aus eurem Aufenthaltsweg. Beginne deshalb mit den Rechten jeder Person. Daraus entsteht eine überschaubare Vorbereitung: was ihr schon habt, was die Zielstelle verlangt und was vor der Abreise beschafft werden muss.
Welche Rechte kann deine Familie schon nutzen?
Lege die gültigen Pässe und Aufenthaltstitel aller Mitreisenden nebeneinander. Trage dazu ein, wer welche Staatsangehörigkeit besitzt, wer mit wem verwandt ist und wie lange ihr am Ziel bleiben wollt. So wird sichtbar, ob ihr denselben Weg nutzen könnt oder ob etwa dein Partner ein Visum und eigene Familiennachweise braucht.
Als deutscher oder österreichischer Staatsbürger kannst du dich mit gültigem Ausweis zunächst bis zu drei Monate in einem anderen EU-Staat aufhalten. Für eine längere Niederlassung zählt deine Situation: Beschäftigung, Selbstständigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit umfassender Krankenversicherung. Für Schweizer Staatsangehörige und Familienmitglieder mit einem anderen Pass gelten eigene Rechtsgrundlagen. Euer heutiger Wohnort allein beantwortet diese Frage nicht.

Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Wohnen und Steuern
Ein Aufenthaltsrecht ermöglicht dir, im Land zu leben. Staatsangehörigkeit bezeichnet deine rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat und die damit verbundenen Bürgerrechte. Sie unterscheidet sich von der Erlaubnis, als ausländischer Einwohner dort zu bleiben, und bestimmt für sich allein nicht deine steuerliche Ansässigkeit. Ein Mietvertrag oder Immobilienkauf verschafft dir eine Unterkunft. Steuerliche Ansässigkeit bestimmt, welchem Staat gegenüber welche Steuerpflichten bestehen. Für einen brauchbaren zweiten Standort müssen diese vier Ebenen zusammenpassen.
Bevor du eine Wohnung langfristig bindest, sollte feststehen, wie du und deine Familie sie nutzen dürft. Vor dem ersten Arbeitstag am neuen Ort gehören außerdem die zulässige Tätigkeit und ihre steuerlichen Folgen geklärt. Die Unterlagen dafür können sich überschneiden, ihre Wirkung tut es nicht.

| Bereich | Funktion | Persönliche Voraussetzung und Nachweis | Was daraus nicht folgt |
|---|---|---|---|
| Aufenthalt | Regelt, auf welcher Grundlage du einreisen und wie lange du im Land bleiben darfst. | Der Aufenthaltsgrund muss für jede Person gelten und erhalten bleiben. Belege ihn mit gültigem Pass, erforderlichem Visum, Aufenthaltstitel oder Nachweis eines bestehenden Rechts. Beachte die für deinen Status geltenden Anwesenheits-, Ablauf- und Verlängerungsbedingungen. | Ein Aufenthaltsrecht macht dich nicht zum Staatsbürger und bestimmt allein keine steuerliche Ansässigkeit. Ob du arbeiten darfst, ist für die konkrete Tätigkeit gesondert zu klären. |
| Staatsangehörigkeit | Bezeichnet deine rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat und die damit verbundenen Bürgerrechte. | Die Staatsangehörigkeit muss nach dem Recht dieses Staates tatsächlich für dich bestehen. Belege sie mit einem Staatsangehörigkeitsnachweis oder einem dafür anerkannten Pass; ein Aufenthaltstitel weist etwas anderes nach. | Daraus folgen weder automatisch steuerliche Ansässigkeit noch ein Aufenthaltsrecht in jedem anderen Staat. Eine bisherige Steueransässigkeit endet dadurch nicht von selbst. |
| Wohnen | Klärt, welche Unterkunft dir tatsächlich zur Verfügung steht. | Du brauchst einen wirksamen Vertrag oder ein Nutzungsrecht sowie eine geregelte Übergabe und Zugang zur Unterkunft. | Miete oder Eigentum allein erteilen kein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht. Sie entscheiden auch nicht allein über deine steuerliche Ansässigkeit. |
| Steuerliche Ansässigkeit | Bestimmt nach den jeweiligen Steuerregeln, welche Staaten dich als dort ansässig behandeln. | Maßgeblich sind die Regeln des jeweiligen Staates und deine tatsächlichen Verhältnisse. Dokumentiere Aufenthaltszeiten sowie Wohn-, Arbeits- und Familienverhältnisse und beschaffe die im konkreten Verfahren verlangten Nachweise. Mehrere Staaten können dich als steuerlich ansässig behandeln. | Steuerliche Ansässigkeit verleiht weder Staatsangehörigkeit noch Einreise-, Aufenthalts- oder Arbeitsrecht. Sie bedeutet keine pauschale Steuerfreiheit. |
Weiterführend
Welche Urkunden brauchst du und in welcher Form?
Für Aufenthalt und Familiennachzug werden je nach Verfahren etwa Geburts- und Heiratsurkunden, Nachweise über Sorgeberechtigung, Einkommen, Versicherung oder den bisherigen Wohnsitz benötigt. Bestelle sie anhand der Unterlagenliste der tatsächlich zuständigen Behörde. Entscheidend sind Ausstellungsdatum, Original oder Kopie, Sprache und der verlangte Echtheitsnachweis.
Bei öffentlichen Urkunden kann eine Apostille die Bestätigung der Unterschrift, der Funktion des Unterzeichners und des Siegels übernehmen, wenn das Haager Übereinkommen zwischen den beteiligten Staaten anwendbar ist. Für bestimmte öffentliche Urkunden innerhalb der EU entfällt diese Beglaubigung; mehrsprachige Formulare können zusätzlich eine Übersetzung ersparen. Für eine deutsche Geburtsurkunde in einem anderen EU-Staat ist deshalb ein anderer Weg möglich als für eine Bankvollmacht in einem Drittstaat.
Lass zuerst die benötigte Fassung bestätigen. Danach folgen Beschaffung, erforderliche Echtheitsbestätigung, passende Übersetzung und Einreichung. So bezahlst du nicht zweimal für Unterlagen, die am Schalter in der falschen Form vorliegen.

Weiterführend
Kinder und nachreisende Angehörige brauchen eigene Nachweise
Jedes Kind braucht ein eigenes, am Ziel anerkanntes Reisedokument. Bei unterschiedlichen Nachnamen helfen passende Personenstandsurkunden, die Familienbeziehung nachvollziehbar zu belegen. Reist nur ein Elternteil, können Ausreise-, Transit- und Zielland sowie die Fluggesellschaft zusätzliche Zustimmungen verlangen.
Kläre bei gemeinsamer Sorge auch den geplanten Wohnsitzwechsel. Die Zustimmung zu einer Ferienreise und die Entscheidung, dauerhaft mit dem Kind im Ausland zu leben, betreffen unterschiedliche Situationen. Halte die dazugehörigen Vereinbarungen und Entscheidungen zusammen mit den Reisedokumenten bereit.
Wer später nachkommt, erhält einen eigenen Ablauf: benötigte Unterlagen, zuständige Person, Erreichbarkeit und frühestmögliche Reise. Das ist besonders wichtig, wenn ein Angehöriger seine Dokumente nicht selbst beschaffen kann.

Weiterführend
Reisedokumente im Notfall: auch Transit und Ersatz vorbereiten
Prüfe nicht nur das Ablaufdatum des Passes. Das Ziel kann eine bestimmte Restgültigkeit verlangen, ein Transitland ein Visum und der Beförderer zusätzliche Nachweise. Ändert sich nach einer Passerneuerung die Dokumentnummer, müssen damit verbundene elektronische Einreise- oder Aufenthaltsdaten angepasst werden.
Notiere für jedes Reisedokument Aussteller, Gültigkeit und den zuständigen Ersatzweg. Bei Verlust im Ausland führt der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung; zusätzlich können örtliche Verlustanzeigen nötig sein. Ein Ersatzdokument muss zur geplanten Route passen. Eine digitale Passkopie hilft bei der Identitätsklärung, die Beförderung und Einreise richten sich nach dem tatsächlich vorgelegten Dokument.
Bewahre erreichbare Kopien getrennt von den Originalen auf. Für eine kurzfristige Abreise gehört außerdem festgelegt, wer die Originale mitnimmt und wie ihr sie bekommt, wenn du selbst gerade nicht zu Hause bist.
EES: Das Entry/Exit System erfasst Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen für Kurzaufenthalte an den Außengrenzen der teilnehmenden europäischen Staaten, mit oder ohne Visumpflicht. Es ist seit 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Deutsche und österreichische EU-Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige werden nicht erfasst. Auch ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein langfristiges Visum eines EES-Staates kann dich ausnehmen; ein gewöhnlicher Titel aus Irland oder Zypern tut das nicht. Entscheidend sind dein Pass und dein konkreter Status, nicht allein dein heutiger Wohnsitz.
ETIAS: Diese geplante elektronische Reisegenehmigung betrifft visumfreie Kurzreisen bestimmter Drittstaatsangehöriger, darunter britische und emiratische Staatsangehörige. Stand 5. Oktober 2026 ist ETIAS noch nicht in Betrieb; Anträge werden nicht angenommen. Die EU plant den Start für das vierte Quartal 2026, nennt aber noch keinen genauen Termin. EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige benötigen kein ETIAS. Bestimmte europäische Aufenthaltsdokumente und langfristige Visa begründen ebenfalls Ausnahmen; ein britischer oder VAE-Aufenthaltstitel allein genügt dafür nicht. Prüfe deshalb die amtliche Regel für genau deinen Titel und dein Reiseziel. ETIAS ist an den verwendeten Pass gebunden, ersetzt kein Aufenthaltsrecht und garantiert keine Einreise. EES und ETIAS sind europäische Grenz- beziehungsweise Einreiseregeln, keine allgemeine Ausreisegenehmigung für Menschen aus dem DACH-Raum.

Deine Unterlagen müssen auch ohne dich auffindbar sein
Eine brauchbare Dokumentenmappe erklärt, welches Dokument aktuell ist, wofür es gebraucht wird und wer es verwenden darf. Sie enthält die Kontakte zu Behörden, Versicherern und beauftragten Fachstellen sowie anstehende Fristen. Überholte Fassungen werden klar getrennt, damit niemand versehentlich die falsche Vollmacht verschickt.
Teste den Zugriff mit einer berechtigten Person: Kann sie ohne dein Haupttelefon die benötigte Urkunde finden und den zuständigen Ansprechpartner erreichen? Persönliche Passwörter und Bankfreigaben bleiben getrennt. Wo jemand dich vertreten soll, braucht er die passende Befugnis und einen für ihn vorgesehenen Zugang.

Weiterführend
Dokumenten- und Aufenthaltsvorbereitung ausführen lassen
EXOBASIS nimmt eure Ausgangslage auf, ordnet den passenden Aufenthaltsweg und organisiert die vereinbarte Dokumentenarbeit. Dazu gehören Behördenanforderungen, Urkundenbeschaffung, Apostillen und Übersetzungen, Termine, Einreichungsfolgen und die Nachverfolgung von Rückfragen. Erforderliche rechtliche Fachklärung binden wir in diesen Ablauf ein.
Du erhältst einen verwendbaren Unterlagenbestand mit klaren Fristen und Zuständigkeiten. Wenn nur eine bestimmte Urkunde oder ein bereits festgelegter Antrag fehlt, kannst du auch diesen Einzelauftrag direkt anfragen. Beschreibe zunächst Herkunft, Ziel und Aufgabe; persönliche Dokumente werden anschließend gezielt über den vereinbarten Weg angefordert.

Weiterführend