EXOBASIS / Rechtliche Informationen
Leistungsbedingungen
Diese Bedingungen beschreiben die Zusammenarbeit mit Auranex LLC: vom Angebot über die Durchführung bis zur Übergabe und Beendigung. Welche Leistungen du beauftragst, was sie kosten und welche Termine gelten, steht in deinem individuellen Angebot. Eine Anfrage oder ein Orientierungsgespräch verpflichtet dich nicht zu einem Auftrag.
Angebot und Vertrag
Dein Vertragspartner ist Auranex LLC, 131 Continental Dr, Suite 305, Newark, DE 19713, United States, vertreten durch Raphael Rechberger. Der öffentliche Kontakt für Vertragsfragen ist legal@exobasis.com. Den Vertreter erreichst du unter raphael@exobasis.com. Weitere Angaben stehen in den Anbieterinformationen.
Eine Anfrage dient dazu, deine Aufgabe und den passenden nächsten Schritt zu klären. Das kostenlose Orientierungsgespräch dauert 20 Minuten und ist freiwillig. Wenn die Aufgabe bereits feststeht, kannst du eine Einzelleistung direkt anfragen. Eine kostenpflichtige Erstklärung oder ein umfassender Plan ist dafür keine Voraussetzung.
Im Angebot stehen die beauftragten Personen und Länder, die konkrete Arbeit, das zu liefernde Ergebnis, benötigte Unterlagen und Entscheidungen, Zuständigkeiten, Preis und Währung sowie Zahlungs- und Ausführungstermine. Bei laufender Betreuung kommen Umfang, Laufzeit und Beendigungsbedingungen hinzu. Du erhältst das Angebot, diese Bedingungen und die für deinen Abschluss erforderlichen Verbraucherinformationen vor deiner verbindlichen Erklärung in einer Form, die du speichern kannst.
Der Auftrag entsteht durch die Annahme des konkreten Angebots auf dem darin bezeichneten Weg. Die vereinbarte Fassung bestimmt den Umfang. Die Auswahl eines Anliegens im Anfrageformular, eine Gesprächsanfrage und eine Eingangsbestätigung sind keine Annahme eines kostenpflichtigen Angebots. Zahlung und Arbeitsbeginn folgen als eigene Schritte nach den vereinbarten Bedingungen.
Unter Konkrete Hilfe findest du die einzeln beauftragbaren Leistungen. Wie EXOBASIS arbeitet erklärt Vorbereitung, Durchführung und Übergabe. Für eine konkrete Aufgabe kannst du eine Diskrete Anfrage stellen.
Zahlung und Arbeitsabschnitte
Das Honorar richtet sich nach dem angebotenen und angenommenen Umfang. Eine Beratung, ein persönlicher Plan, die Einrichtung eines einzelnen Bausteins und die laufende Betreuung sind getrennte Leistungen. Eine Anrechnung bereits bezahlter Arbeit auf einen Folgeauftrag gilt, wenn sie im Angebot vereinbart ist; dieselbe bereits enthaltene Arbeit wird nicht noch einmal berechnet. Die Vergütung der persönlichen Expertenberatung wird nicht auf ein Plan-B-Aufbauhonorar angerechnet.
Das Angebot weist aus, welche eigene Arbeit und welche von EXOBASIS eingekaufte Ausführung im Preis enthalten sind. Direkt an eine Fachstelle zu zahlende Honorare, Behördengebühren sowie Reise- und Sachkosten werden davon getrennt. Im Plan-B-Mandat sind Eigenhonorar, zugekaufte Leistungen zum Einkaufspreis und amtliche beziehungsweise Programmkosten drei getrennte Lagen. Zugekaufte Leistungen zahlt der Mandant direkt an den Ausführer oder EXOBASIS reicht sie zum Einkaufspreis durch. Amtliche Kosten und Programmbeiträge zahlt der Mandant immer direkt; sie sind nie Bestandteil des Honorars oder einer Pauschale. Bei einem Verbraucherangebot enthält der Gesamtpreis die anfallenden Steuern und unvermeidbaren Preisbestandteile. Lassen sich einzelne Kosten wegen der konkreten Aufgabe noch nicht berechnen, werden ihre Berechnungsgrundlage und die mögliche zusätzliche Belastung vor deiner Annahme erklärt.
Währung, Betrag, Fälligkeit und Zahlungsweg werden für den jeweiligen Auftrag festgelegt. Bei mehreren Arbeitsabschnitten ordnet das Angebot die Zahlungen den vereinbarten Schritten zu. Soweit eine Vorauszahlung für einen Abschnitt vereinbart ist, wird dieser nach deren Eingang und nach Vorliegen der sonstigen Startvoraussetzungen begonnen. Es gilt keine einheitliche Vorauszahlungsquote für alle Leistungen. Im Plan-B-Aufbau wird das Honorar in zwei Meilensteinen fällig: 50 Prozent bei Mandatsbeginn, 50 Prozent bei Übergabe. Die laufende Betreuung wird jährlich oder in vier Quartalsraten berechnet. Auf Mandate und die festgelegten Preiswelten werden keine Rabatte gewährt; die beschlossenen Laufzeitrabatte der Wissensmitgliedschaft bleiben davon unberührt.
Zusätzliche Ausgaben werden vor ihrer Veranlassung mit dir abgestimmt. Eine Ausgabenfreigabe ist keine Ermächtigung zu beliebigen weiteren Bestellungen. Eine Zahlung bestätigt ihrerseits weder einen gebuchten Termin noch eine Bankannahme, behördliche Bewilligung oder abgeschlossene Lieferung.
Deine Mitwirkung
Du stellst die für deinen Auftrag benötigten Angaben und Nachweise zutreffend bereit. Dazu können Identitäts- und Aufenthaltsnachweise, Familienangaben, bestehende Verträge, Vollmachten oder Nachweise zur Herkunft von Mitteln gehören. EXOBASIS benennt, was für welchen Schritt benötigt wird. Bereits geprüfte Angaben werden weiterverwendet, wenn Zweck und Aktualität passen.
Entscheidungen über Länder, Kosten, Anträge und Verträge verbleiben bei dir. Wo deine Unterschrift, Identitätsprüfung, persönliche Anwesenheit oder eine gesonderte Vollmacht erforderlich ist, ersetzt ein Organisationsauftrag diesen Schritt nicht. Änderungen deiner familiären, rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse teilst du mit, soweit sie die beauftragte Arbeit betreffen.
Fehlen Angaben, Freigaben oder ein erforderlicher Termin, nennt EXOBASIS den betroffenen Arbeitsschritt und die Folgen für den Ablauf. Ein angepasster Termin oder zusätzliche Arbeit wird konkret abgestimmt. Fehlende Mitwirkung führt nicht automatisch zu einer pauschalen Zusatzgebühr oder dazu, dass jede Verzögerung dir zugerechnet wird.
Persönliche Unterlagen werden erst für den konkreten Zweck über den vereinbarten geschützten Austausch angefordert. Passwörter und alleinige Wiederherstellungsschlüssel gehören nicht in die gewöhnliche Fallaufnahme. Die Einrichtung eines Kontos oder einer Vollmacht darf deine eigene Verfügungs- und Wiederherstellungsfähigkeit nicht durch eine unbemerkte Abhängigkeit von EXOBASIS ersetzen.
Notwendige Fachverträge
EXOBASIS übernimmt die im Angebot zugesagte Planung, Einrichtung, Organisation, Durchführung oder Betreuung. Das kann eigene Arbeit und eingekaufte Ausführung umfassen. Beauftragt EXOBASIS einen Lieferanten zur Erfüllung der eigenen zugesagten Leistung, bleibt diese Leistung Bestandteil des EXOBASIS-Auftrags. Die Einschaltung eines Dritten macht daraus nicht nachträglich deinen eigenen Fachvertrag.
Davon getrennt sind Verträge, die du unmittelbar mit einer Kanzlei, Steuerberatung, Bank, Versicherung, Verwahrstelle oder einem anderen Anbieter schließt. Vor diesem Schritt werden Anbieter, Aufgabe, Honorar, notwendige Vollmacht und die weitere Koordination benannt. Für ein rechtlich erforderliches persönliches Fachmandat oder eine Kontoeröffnung gibst du die notwendigen Erklärungen selbst ab beziehungsweise erteilst eine dafür geeignete Vollmacht.
EXOBASIS tritt selbst als Kanzlei und zugelassene Fachstelle auf. Fachpartner sind Ausführer und Zulieferer in ihren jeweiligen Rollen und verleihen EXOBASIS keinen Status. Eine Bank entscheidet über ihre Kundenaufnahme, eine Behörde über den Antrag und ein Versicherer über den Vertrag. Die Organisation dieses Verfahrens und seine erfolgreiche Annahme durch die andere Stelle sind unterschiedliche Ergebnisse.
Zusätzliche Arbeit und Änderungen
Ein weiteres Land, zusätzliche Familienmitglieder, neue rechtliche Anforderungen, eine weitere Prüfung oder Reise können den Umfang verändern. EXOBASIS beschreibt dann, welche Arbeit hinzukommt, welches Ergebnis sie liefern soll und wie sie Kosten und Termine verändert. Diese Erweiterung wird vor ihrer Ausführung mit dir vereinbart und dem Auftrag zugeordnet. Eine neue Anfrage erweitert den laufenden Auftrag nicht automatisch. Im Plan-B-Mandat wird Mehrarbeit über die vereinbarte Stundenobergrenze zu 200 EUR je Stunde berechnet und setzt deine vorherige schriftliche Freigabe voraus.
Enthaltene Rückfragen, die Erläuterung einer Übergabe und die Behebung einer von EXOBASIS zu verantwortenden Abweichung werden nicht allein wegen einer weiteren Nachricht als Zusatzauftrag behandelt. Eine neue Planung wegen geänderter persönlicher Verhältnisse ist davon zu unterscheiden.
Fortlaufende Aktualisierung, Bereitschaft und die Aktivierung eines vorbereiteten Plans werden mit ihrem eigenen Umfang vereinbart. Aus der Erstellung eines Plans entsteht kein unbegrenzter Betreuungsauftrag. Die laufende Betreuung enthält 36 eigene Stunden pro Jahr; Jahresreview, Betreuungsgespräche samt Vorbereitung und Nachbereitung sowie die Anpassungsvorgänge nach Umfang (Kern: 4, Vollständig: 8, Erweitert: 12 pro Betreuungsjahr) zählen in diesen Pool. Eine der beiden Grenzen reicht für zusätzliche Berechnung: ein Vorgang über der Vorgangsgrenze auch bei noch vollem Stundenpool, oder Arbeit nach Verbrauch der 36 Stunden auch innerhalb der Vorgangsgrenze. In beiden Fällen gilt 200 EUR je Stunde nach vorheriger schriftlicher Freigabe; dieselbe Stunde wird nur einmal berechnet.
Soweit eine Aktivierung im Rahmen der bereits vereinbarten Bereitschaft beauftragt wird, setzt sie einen von EXOBASIS erstellten oder geprüften Notfallplan und eine laufende Betreuung mit Bereitschaft voraus. Auslöser, Erreichbarkeit, verfügbare Ausführung und der vorab gebundene Stundenkorridor werden im Notfallplan und im Betreuungsvertrag hinterlegt. Die Aktivierungsarbeit wird ab der ersten Stunde gesondert zu 200 EUR je Stunde berechnet und läuft nicht aus dem Pflegepool. Ein neues Einzelmandat, einschließlich konkreter Unterstützung im Ernstfall, wird für die jeweilige Aufgabe vereinbart: vorhandene Vorbereitung, notwendige Vorarbeit, Umfang und Abrechnung werden dafür geklärt, ohne dass ein laufender Pflegevertrag vorausgesetzt wird.
Übergabe und Nachbesserung
Du erhältst die vereinbarten Ergebnisse mit dem tatsächlichen Arbeitsstand: erledigte Schritte, vorhandene Nachweise, noch offene Entscheidungen und die dafür zuständigen Personen oder Stellen. Bei einer Planung gehören die vereinbarten Entscheidungsgrundlagen und nächsten Schritte dazu. Bei einer Einrichtung oder Organisation wird kenntlich, was eingerichtet, eingereicht, getestet oder von einer fremden Stelle bestätigt wurde. Ein vorbereiteter Antrag wird nicht als erteilte Bewilligung übergeben.
Die Übergabe erläutert die Nutzung der Ergebnisse, den weiteren Zugriff und die im Auftrag enthaltene Rückfragemöglichkeit. Bei einem Dokumenten-, Zugriffs- oder Wiederzugangsauftrag werden die vereinbarten Übergabe- und Wiederherstellungswege nachvollziehbar festgehalten. Ein tatsächlich durchgeführter Test wird von einer bloß vorgesehenen Prüfung unterschieden.
Entspricht eine Leistung nicht dem vereinbarten Umfang oder Ergebnis, kannst du die konkrete Abweichung unter legal@exobasis.com melden. EXOBASIS prüft sie anhand des Auftrags und stimmt die erforderliche Behebung mit dir ab. Deine gesetzlichen Ansprüche wegen einer mangelhaften oder nicht vertragsgemäßen Leistung bleiben bestehen. Die bloße Übersendung von Unterlagen oder dein Schweigen wird hier nicht als Abnahme oder Verzicht auf Ansprüche behandelt.
Laufende Pflege, neue Prüfungen und spätere Anpassungen gehören nur in dem Umfang zur Übergabe, in dem sie beauftragt wurden.
Beendigung und Verbraucherrechte
Du kannst EXOBASIS eine Absage, einen Änderungswunsch oder eine Beendigung unter legal@exobasis.com mitteilen. Bitte benenne den Auftrag und den betroffenen Abschnitt. EXOBASIS hält den Arbeitsstand, offene Vorgänge, bereits freigegebene Fremdaufträge und die Übergabe deiner Unterlagen fest. Noch vermeidbare Ausgaben und laufende Verpflichtungen werden dabei getrennt betrachtet.
Bei einer Beendigung außerhalb eines gesetzlichen Widerrufs richtet sich die Abrechnung nach dem vereinbarten Auftrag, dem erreichten Leistungsstand und dem darauf anwendbaren Recht. Die Schlussabrechnung unterscheidet geleistete Zahlungen, erbrachte Arbeit, berechtigte weitere Vergütungsansprüche und zurechenbare Fremdkosten. Ein sich daraus ergebendes Guthaben wird zurückgezahlt. Es gibt keinen pauschalen Verfall aller Vorauszahlungen. Laufzeit und ordentliche Kündigung einer laufenden Betreuung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot; gesetzliche Beendigungsrechte bleiben erhalten.
Widerruf bei anwendbarem deutschem oder österreichischem Verbraucherrecht
Bei einem davon erfassten Fernabsatzvertrag über unsere entgeltlichen Beratungs-, Planungs- oder Organisationsleistungen kannst du als Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen beziehungsweise zurücktreten. Der Fristbeginn knüpft bei diesen Dienstleistungsverträgen an den Vertragsschluss an; eine fehlende oder fehlerhafte gesetzlich erforderliche Belehrung kann die Frist verlängern. Die für deinen Auftrag geltende Belehrung und das Muster-Widerrufsformular erhältst du vor deiner verbindlichen Erklärung.
Für die Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an Auranex LLC, 131 Continental Dr, Suite 305, Newark, DE 19713, United States, zum Beispiel per E-Mail an legal@exobasis.com. Du musst das Musterformular nicht verwenden und keinen Grund nennen. Die rechtzeitige Absendung wahrt die Frist. Bei einem wirksamen Widerruf dieses Dienstleistungsvertrags werden erhaltene Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang deiner Erklärung, zurückgezahlt. Dafür wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, sofern nicht ausdrücklich eine andere kostenfreie Rückzahlung vereinbart wurde.
Wenn die Arbeit schon während der Widerrufsfrist beginnen soll
Ein früher Beginn setzt dein ausdrückliches Verlangen und die erforderliche Information über die Folgen voraus. Gilt österreichisches Verbraucherrecht, fordert EXOBASIS dich vor Beginn außerdem auf, zu bestätigen, dass du den Verlust deines Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis genommen hast. Widerrufst du danach, ist ein gesetzlich zulässiger Wertersatz auf den verhältnismäßigen Wert der bis dahin erbrachten Leistungen begrenzt. Er setzt die vorgeschriebene Information und das ausdrückliche Verlangen voraus; bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss dieses auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen. Ein unverhältnismäßig hoher Gesamtpreis ist nicht die Berechnungsgrundlage, sondern der Marktwert der erbrachten Leistung.
Allein mit dem Arbeitsbeginn erlischt das Widerrufsrecht nicht. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kann es nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, insbesondere wenn du vor Beginn der Dienstleistung ausdrücklich dem frühen Beginn zugestimmt und bestätigt hast, dass du den Verlust deines Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis genommen hast. Eine Anfrage, Dringlichkeit oder Zahlung ersetzt diese Erklärungen nicht.
Diese Dienstleistungsregel wird nicht pauschal auf einen gesonderten Bank-, Versicherungs-, Reise-, Waren- oder digitalen Inhaltsvertrag übertragen. Für Kunden in der Schweiz und anderen Staaten bestimmen der konkrete Vertrag und das anwendbare Recht die Verbraucherrechte; die deutsche Seitensprache und die US-Anschrift der LLC legen das Recht nicht fest. Für eine Leistungs- oder Vertragsfrage: Frage zum Auftrag stellen. Im Formular ist „Allgemeine Anfrage“ vorausgewählt; du kannst die Auswahl ändern und deine Frage im optionalen Nachrichtenfeld selbst erläutern. Den allgemeinen Kontaktweg findest du unter Diskrete Anfrage. Die einzeln beauftragbaren Leistungen stehen unter Konkrete Hilfe. Eine Rückfrage ist keine Bestellung.