
Dein Plan B / Länder / Europa
Die Schweiz als Ausweichoption für deine Familie
Die Schweiz als Familien- oder Krisenbasis vorbereiten: Aufenthaltsrechte, Zürich und Nyon, Wohnen, Schule, Pflege und nutzbares Geld zusammen planen. EXOBASIS organisiert die vereinbarten Schritte – von Unterlagen und Wohnungssuche bis zur vorbereiteten Ankunft.
Passende Ausgangslage
Die Schweiz passt besonders dann in die engere Wahl, wenn du eine erreichbare Familienbasis mit eigenem Rechtsrahmen suchst und die laufenden Kosten tragen kannst. Von Deutschland oder Österreich aus lassen sich Wohnlagen und Versorgungswege erkunden, bevor du deinen bisherigen Lebensmittelpunkt aufgibst. Für Schweizer Staatsangehörige mit Rückkehrwunsch steht dagegen zuerst die praktische Wiedereinrichtung an. Wer bereits eine Schweizer Bewilligung besitzt, lässt deren Fortbestand und Nutzungsbedingungen klären.
- Eine zweite BasisEin Zuhause für regelmäßige Aufenthalte – mit passenden Rechten, verlässlichem Zugang und Betreuung während deiner Abwesenheit.
- Ein neuer LebensmittelpunktWohnort, Schule, Versorgung und Einkommen so zusammenbringen, dass daraus ein tragfähiger Familienalltag wird.
- Eine vorbereitete AusweichoptionAnreise, Unterkunft und die nötigen Schritte rechtzeitig klären, damit aus einem Gedanken ein nutzbarer Plan wird.
Was bei deiner Entscheidung zählt
Ein deutscher oder österreichischer Pass führt in die EU/EFTA-Prüfung. Ein bloßer Aufenthaltstitel dieser Länder tut das nicht. Ebenso wenig schafft eine Schweizer Bankverbindung oder Immobilie das Recht, hier zu wohnen und zu arbeiten. Wir trennen deshalb drei Aufgaben: eine vorbereitete Krisenbasis mit Rückkehr, ein dauerhaftes Zuhause und zeitweise Aufenthalte. Die Bank- oder Vermögensorganisation kommt dort hinzu, wo sie deinem tatsächlichen Bedarf dient.
EXOBASIS verbindet diese Aufgaben und führt die vereinbarte Vorbereitung aus: von der passenden Gemeinde und den Unterlagen bis zu Unterkunft, Ankunft und laufender Betreuung. Eine einzelne Bank- oder Verwahrungsaufgabe kannst du davon getrennt beauftragen.
Quellen zum Abschnitt (1)
Krisenbasis und Rückkehr
Wenn dich die Angst vor Krieg zur Vorbereitung bewegt, ist die Nähe der Schweiz ein konkreter Vorteil für Erkundung, Anreise und spätere Rückkehr. Zugleich liegt das Land mitten im europäischen Verkehrs- und Versorgungsraum. Ein gesamteuropäisches Kriegsszenario wird durch einen Grenzübertritt nicht zu einem geografisch weit entfernten Ereignis. Prüfe deshalb, welche Abhängigkeit du tatsächlich verändern willst: deinen heutigen Wohnort, den Zugang zu Geld, eine persönliche Bedrohung oder die Erreichbarkeit deiner Familie.
Anreise und örtliche Vorsorge im Detail
- Ankommen können
- Für jede Person werden Einreise, Transit, erlaubte Aufenthaltsdauer und gegebenenfalls Bewilligung geklärt. Daneben braucht ihr eine erreichbare Unterkunft mit Schlüsselübergabe, laufenden Zahlungen und einer Ankunftsperson. Zwei Routen helfen nur, wenn sie nicht am selben Grenzübergang oder Verkehrsknoten hängen.
- Vor Ort leben können
- Plane, was geschieht, wenn Transporte oder Lieferungen aus dem europäischen Umfeld unterbrochen werden: Lebensmittel, regelmäßig benötigte Medikamente und Hilfsmittel sowie Energie und Kommunikation gehören in denselben Haushaltsplan. Bei stromabhängigen Geräten, Medikamentenkühlung, Heizung oder ausschließlich digitalen Zahlungen wird ein Ausfallweg mit den zuständigen Anbietern und Fachpersonen vorbereitet.
- Zurückkehren können
- Halte fest, welche Wohnung, Aufenthaltsrechte, Versicherung, Schule und betrieblichen Aufgaben am bisherigen Ort weiterbestehen sollen. Für eine spätere erneute Nutzung der Schweizer Basis zählt außerdem, ob dein Schweizer Status während der Abwesenheit erhalten bleibt.
Eine bezahlte, leer stehende Wohnung bewahrt keine erloschene Bewilligung. Im AIG-Regelfall endet diese bei Abmeldung ins Ausland; ohne Abmeldung gelten eigene Abwesenheitsgrenzen. Die konkrete Unterscheidung für L, B, C und geschützte britische Altpositionen findest du im Abschnitt zur mobilen Nutzung. Für EU/EFTA-Rechte wird der passende Freizügigkeitsfall gesondert geprüft.
Auch das letzte Stück des Wegs gehört zur Vorbereitung: Hochwasser, Oberflächenabfluss, Schnee oder Glätte können Zufahrt und Versorgung eines konkreten Hauses verändern. Für Zürich und die Waadt werden die zuständigen Gefahrenkarten mit Gebäude, Zugang und Reiseweg abgeglichen. Eine Karte beantwortet die örtliche Naturgefahrenfrage, nicht die Frage nach Krieg oder offenen Grenzen.
Quellen zum Abschnitt (1)
Dauerhafte Zukunft für die Familie
Eine dauerhafte Familienbasis beginnt mit der Frage, wer mitziehen darf und wie ihr hier leben wollt. Für EU/EFTA-Angehörige ohne Erwerbstätigkeit müssen ausreichende Mittel für den Haushalt sowie passende Kranken- und Unfallversicherung belegt sein. Beim Familiennachzug zählen die tatsächliche Beziehung und gegebenenfalls bereits bestehende Unterhaltsabhängigkeit: Ehegatten, Kinder und Enkel unter 21 oder unterhaltsabhängige Nachkommen sowie unterhaltsabhängige Eltern und Großeltern bilden unterschiedliche Nachweisfälle. Für Studierende ist der Familienkreis enger. Dazu kommt eine angemessene Familienwohnung.
Aufenthalt und Familienalltag im Detail
Bei Drittstaatsfamilien hängt der Weg vom Titel der Hauptperson ab. Ehegatten und ledige Kinder unter 18 von C-Inhabern haben bei erfüllten Bedingungen einen Anspruch nach Art. 43 AIG; bei B ist Art. 44 eine Kann-Regel, bei L gilt der eigene Umfang von Art. 45. Gemeinsames Wohnen, bedarfsgerechter Wohnraum, die Bedingungen zu Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen sowie die einschlägige Sprachvoraussetzung gehören in die Vorbereitung. Für die Ersterteilung kann die Anmeldung zu einem Sprachförderangebot genügen; Kinder unter 18 sind von dieser Sprachvoraussetzung ausgenommen. Ehegatten und Kinder der Fälle nach Art. 42-44 dürfen arbeiten, L-Familien erhalten daraus kein pauschal gleiches Arbeitsrecht. Die Fristen sind wichtig: grundsätzlich fünf Jahre, für Kinder über zwölf zwölf Monate ab dem jeweils gesetzlich bestimmten Beginn; spätere Gesuche brauchen die passende Ausnahme. Ein pflegebedürftiger Elternteil wird nicht automatisch wie ein minderjähriges Kind nachgezogen.
Vergleiche euren Alltag an zwei konkreten Orten. In Zürich führt die tatsächliche Wohnadresse zur zuständigen Kreisschulbehörde; Deutsch und bei Bedarf Deutsch als Zweitsprache gehören zum Schulstart. In Nyon im Kanton Waadt sind Französisch und die örtliche Schulleitung maßgeblich. Englischsprachige Berufskontakte ersetzen diese Alltagssprache nicht. Wer private zweisprachige Schule erwägt, prüft im Raum Nyon die eigene Aufnahme bei Ecolint in Founex und den täglichen Weg dorthin.
Zur Wohnentscheidung gehören Versicherung für jedes Familienmitglied, Kinderbetreuung, Schul- und Arbeitswege und gegebenenfalls häusliche Pflege. Richte die Wohnlage dabei am Angehörigen mit dem größten Versorgungsbedarf aus: Bei einer unterbrochenen Zufahrt oder örtlichem Stromausfall müssen seine notwendige Behandlung, Medikamente und tägliche Hilfe weiter erreichbar sein, gegebenenfalls über eine vorher vereinbarte Ausweichversorgung. Fehlt dafür ein nutzbarer Weg, scheidet die Wohnung für eure Familienbasis aus, auch wenn Miete oder Steuerlage günstig sind. Lege das Monatsbudget deshalb aus der konkreten Wohnung und eurem Versorgungsbedarf an, nicht aus einem pauschalen Schweizer Durchschnitt. Sorge- und Reiseeinwilligungen für Kinder werden am bisherigen Wohnort geklärt. Die Schweizer Schulvorbereitung läuft daneben, ersetzt diese Befugnisse aber nicht.

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Quellen zum Abschnitt (2)
Mobile Nutzung
Wenn du zwischen Ländern lebst, müssen dein Aufenthaltsrhythmus, deine Arbeit und der Schweizer Status zusammenpassen. Eine angemietete Wohnung ermöglicht die vertraglich vereinbarte Nutzung; sie begründet weder ein Aufenthaltsrecht noch einen steuerfreien Zwischenraum. Auch eine Ferienimmobilie ist etwas anderes als ein tatsächlich selbst bewohnter Hauptwohnsitz.
Abwesenheit und Wiedereinreise
Für Bewilligungen nach dem AIG gilt: Bei Abmeldung ins Ausland erlischt der Titel. Ohne Abmeldung erlischt eine Kurzaufenthaltsbewilligung L nach drei Monaten Auslandsabwesenheit, eine Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C nach sechs Monaten. Für C kann die Aufrechterhaltung während vier Jahren beantragt werden. Das Gesuch und die Entscheidung gehören vor die darauf gestützte Lebensplanung.
Geschützte britische Altpositionen werden gesondert behandelt: Nach SEM verlieren geschützte L-/B-Inhaber ihren Status ohne Abmeldung nach mehr als sechs Monaten Abwesenheit. Wer sich ins Ausland abmeldet, kann die früher erworbenen Rechte nicht durch eine spätere Rückkehr wieder aktivieren. EU/EFTA-Freizügigkeitsfälle werden nach ihrer eigenen Rechtsgrundlage beurteilt.
Arbeit und Steuer folgen der tatsächlichen Nutzung
Besuche bei Kunden, laufende Arbeit am Laptop oder die Leitung des eigenen Unternehmens werden vor Tätigkeitsbeginn dem zulässigen Erwerbsfall zugeordnet. Im Drittstaatsfall ist die Arbeitsbewilligung grundsätzlich unabhängig von der Tätigkeitsdauer erforderlich; die zuständige Behörde am Arbeitsort entscheidet. Der Ruhestandsweg ab 55 erlaubt nur die Verwaltung eigenen Vermögens, keine fortgesetzte Erwerbstätigkeit im In- oder Ausland.
Nutzung und Abwesenheiten im Detail
Steuerlicher Wohnsitz kann bereits mit einem Aufenthalt in der Absicht dauernden Verbleibens entstehen. Die zusätzlichen Schwellen von 30 Tagen mit oder 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit sind deshalb kein persönliches Kontingent steuerfreier Tage. Halte tatsächliche Aufenthalte, Wohnungen und Arbeit fest und ordne sie mit den Pflichten des bisherigen Staats. Wer seine deutsche Wohnung behält, braucht auch den Deutschland-Schweiz-Abgleich im Geld- und Steuerabschnitt.
Für jede Abwesenheit wird außerdem festgelegt, wer Post, Schlüssel, Wohnung und laufende Rechnungen betreut. Krankenversicherung und Rentenkoordination richten sich nach dem zutreffenden Personenfall, nicht nach der jeweils bequemeren Police.
Quellen zum Abschnitt (2)
Vorhandene Rechte und passende Wege
Mit welchem Recht kommst du?
Vor neuen Anträgen steht der vorhandene Bestand: Schweizer Staatsangehörigkeit, ein weiterhin wirksamer Schweizer Titel, EU/EFTA-Staatsangehörigkeit oder tatsächlich geschützte britische Rechte. Danach werden die Angehörigen einzeln zugeordnet. Sprache, aktueller Wohnsitz und Bankstandort ersetzen keinen dieser Nachweise.
Voraussetzungen und Verfahren im Detail
- EU/EFTA-Anstellung: Bei einer Schweizer Beschäftigung bis drei Monate im Kalenderjahr gilt grundsätzlich das Meldeverfahren. Für längere Anstellung sind Anmeldung bei der Wohngemeinde und Bewilligungsgesuch innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor Arbeitsbeginn nötig. Pass oder Identitätskarte und schriftlicher Beschäftigungsnachweis mit Dauer und Pensum gehören dazu. Bei einem Vertrag unter einem Jahr kommt grundsätzlich L, ab einem Jahr oder unbefristet B in Betracht.
- EU/EFTA-Selbständigkeit: Die Anmeldung erfolgt ebenfalls binnen 14 Tagen. Echte selbständige Tätigkeit und der Lebensunterhalt für dich und deine Familie müssen nachgewiesen werden; beginne erst, nachdem die vom Kanton verlangten Unterlagen eingereicht sind.
- EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit: Binnen 14 Tagen wird die Bewilligung bei der Wohngemeinde beantragt. Ausreichende Mittel ohne Sozialhilfebedarf und angemessene Kranken- und Unfallversicherung sind die Grundlage. Die Versicherung wird mit einer etwa einschlägigen internationalen Koordination abgestimmt. Ein allgemeiner Mindestvermögensbetrag beantwortet den Haushaltsfall nicht.
- Angehörige: Familienbeziehung, gegebenenfalls Unterhalt und angemessene Wohnung sind zu belegen. Nachgezogene Ehegatten und Kinder im EU/EFTA-Fall dürfen unabhängig vom eigenen Pass arbeiten. Für Drittstaatsfamilien bleiben B-, C- und L-Fälle mit ihren eigenen Regeln getrennt.
Neue UK- und andere Drittstaatsfälle
Für neue britische Zuzüge seit 1. Januar 2021 ohne erworbene Rechte gelten die Drittstaatsregeln. Ein Arbeitsvertrag allein reicht nicht. Bei Anstellung stellt der Arbeitgeber das Gesuch; Qualifikation, Vorrang geeigneter inländischer beziehungsweise EU/EFTA-Arbeitskräfte, Kontingent und orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen gehören zur Zulassung. Selbständigkeit braucht zusätzlich einen tragfähigen Betrieb und eine eigenständige Existenzgrundlage. Eine Gesellschaftsgründung ersetzt das Verfahren nicht. Auch ein deutscher oder anderer EU-Aufenthaltstitel eines Drittstaatsangehörigen ist keine Schweizer Arbeitszulassung.
Voraussetzungen und Verfahren im Detail
Ein gesonderter Ruhestandsweg kann für Drittstaatsangehörige ab 55 in Betracht kommen. Er verlangt besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, ausreichende Mittel und Nichterwerbstätigkeit im In- und Ausland. Längere frühere Aufenthalte oder enge Beziehungen zu nahen Verwandten können für den persönlichen Bezug relevant sein; Vermögen und Hausbesitz allein reichen nicht. Die Verwaltung eigenen Vermögens bleibt erlaubt.
Bei britischen Altpositionen zählt das vor Ende 2020 tatsächlich erworbene und erhaltene Freizügigkeitsrecht. Für künftige Ehegatten ist seit dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2025 das AIG maßgeblich. Die kantonale Akte klärt, welcher Fall persönlich fortbesteht.
Welcher Weg trägt deine gewünschte Nutzung?
Vorhandene Rechte, fehlende Voraussetzungen und konkrete Vorbereitung
Öffne die Nutzung, die zu deinem Vorhaben passt. Rechtliche Voraussetzungen, deine Nachweise und die beauftragte Arbeit stehen jeweils zusammen.
Nutzung: Krisenbasis mit Rückkehr
- Vorhandene Rechte
- Schweizer Staatsangehörigkeit, ein fortbestehender Schweizer Titel, EU/EFTA-Rechte bei erfüllten Voraussetzungen oder eine erhaltene britische Altposition bilden je nach Person den vorhandenen Bestand. Gültige persönliche Einreise-/Aufenthaltsrechte aller Mitreisenden und erhaltene Rückkehrrechte am bisherigen Ort bestimmen den nutzbaren Zeitraum.
- Noch zu beschaffen
- Je nach vorhandenem Recht fehlen Nachweise, Meldung oder Anmeldung; nur soweit es den geplanten Aufenthalt nicht trägt, braucht es eine passende neue Zulassung oder Besuchsgrundlage. Dazu kommen vertraglich nutzbare Wohnung, Versicherung, Medikamente und Geldzugriff; Abwesenheitsfolgen vorhandener Titel klären.
- Ausführung
- Anreise und Ersatzweg, Schlüsselübergabe, Versorgung und Zahlungen vorbereiten; festlegen, was für die Rückkehr bestehen bleibt.
Nutzung: Dauerhafte Familie
- Vorhandene Rechte
- Schweizer Staatsangehörigkeit, ein wirksamer Schweizer Titel, EU/EFTA-Rechte bei erfüllten Voraussetzungen und erhaltene britische Altpositionen sind vorhandener Bestand. Ein erst beantragbarer neuer UK-/Drittstaats- oder Familienweg ist noch keine erteilte Bewilligung.
- Noch zu beschaffen
- Vorhandene Rechte belegen und die zugehörigen Melde-/Registrierungsschritte erledigen; eine fehlende Zulassung im neuen UK-/Drittstaats- oder Familienfall zuerst erlangen. Je nach Fall: Beschäftigungs- oder Selbständigkeitsnachweise beziehungsweise Mittel und Versicherung, Angehörigenunterlagen, angemessene Wohnung sowie örtliche Schul- und Pflegeaufnahme.
- Ausführung
- Gesuche, konkrete Wohnadresse, Unterrichtssprache, Behandlung, Finanzierung und Umzug in einer Reihenfolge organisieren.
Nutzung: Mobile Nutzung
- Vorhandene Rechte
- Der weiterhin gültige Status und seine Abwesenheits-/Wiedereinreiseregeln geben den Rahmen. Eine Kontoverbindung zählt nicht als Aufenthaltsrecht. Schweizer Staatsangehörige benötigen keinen Aufenthaltstitel; bei EU/EFTA und geschützten britischen Altpositionen zählt die jeweilige eigene Rechtsgrundlage.
- Noch zu beschaffen
- Zulässige Tätigkeit je Aufenthalt, zutreffender Miet-/Erwerbsfall, steuerliche Einordnung und erforderliche Statuspflege vor längerer Abwesenheit.
- Ausführung
- Aufenthaltskalender, Wohnungskontrolle, Post, Zahlungszugänge und nächste Ankunft pflegen; Änderungen von Arbeit oder Familie nachziehen.
EXOBASIS ordnet den vorhandenen Bestand, organisiert die passenden Nachweise und führt die vereinbarten Vorbereitungsarbeiten mit den zuständigen Stellen zusammen. Du kannst damit bei einer konkreten Lücke beginnen.
Regionen und Wohnen
Zürich: Wohnung, Deutsch und kurze Versorgungswege
Vergleiche konkrete Wohnungen in der Stadt Zürich nach Wohnadresse, Arbeitsweg und Familienbedarf. Liegt eine Wohnung im Schulkreis Uto, ist dessen Kreisschulbehörde für den Zuzugsweg zuständig. Die Zuteilung folgt Adresse und weiteren Kriterien, nicht deiner Auswahl des nächstgelegenen Schulhauses. Für Kinder mit wenig Deutsch gehört die Abklärung von Deutsch als Zweitsprache zur Vorbereitung.
Bei Pflegebedarf werden Lift, Zugang und Bad ebenso geprüft wie der Weg zur Behandlung. Spitex Zürich beginnt mit einer individuellen Bedarfsabklärung. Verbinde die Wohnung deshalb mit dem tatsächlich möglichen Pflegebeginn. Zum Haushaltsbudget gehören Miete und Nebenkosten, Versicherung je Person, Betreuung und Mahlzeiten der Kinder, Transport sowie nicht gedeckte Unterstützungsleistungen. Die Gemeinde zählt zusätzlich für die Steuerrechnung.

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Nyon: französischer Alltag und eine private Schulalternative in Founex
Für eine Wohnung in Nyon wird die Schulaufnahme am Wohnort mit der Schulleitung geklärt. Französischförderung, Weg zur Schule und Betreuung bilden den öffentlichen Schulfall. Nyon Léman mit Sekretariat am Chemin de Prélaz 5 ist ein konkreter Anlaufpunkt; die passende Zuständigkeit folgt eurer Adresse. Medizinische Wege werden zum Hôpital de Nyon und gegebenenfalls zur häuslichen Versorgung über CMS Nyon abgestimmt.
Wenn ein zweisprachiger privater Schulweg besser passt, kommt Ecolint La Châtaigneraie am Chemin de la Ferme 2 in Founex als eigene Bewerbungsentscheidung hinzu. Prüfe von jeder Wohnung aus den täglichen Hin- und Rückweg, die Aufnahme und das vollständige Schulbudget. Der Standort Founex ist kein austauschbares Etikett für eine Wohnung in Nyon. Die öffentliche französischsprachige Schule und dieser private Weg werden finanziell und organisatorisch getrennt verglichen.
Mieten: Bewerbung bis Schlüsselübergabe
Für beide Orte beginnt die Suche mit einem passenden Wohnbedarf und einer vollständigen Bewerbung. Verwaltungen fragen unter anderem nach Tätigkeit, Einkommen, Haushaltsgröße, Staatsangehörigkeit beziehungsweise Aufenthaltsbewilligung und Arbeitgeber. Häufig wird ein Betreibungsregisterauszug verlangt. Wenn du neu zuziehst und noch keine Schweizer Registerhistorie hast, werden geeignete ergänzende Unterlagen mit der jeweiligen Verwaltung abgestimmt.
Nach Auswahl durch Vermieter oder Verwaltung prüfst du Vertrag, Hausordnung, Nebenkosten und Beginn. Eine vereinbarte Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und wird auf einem Mietkautionskonto in deinem Namen hinterlegt. Bei Übergabe werden Zustand und auch kleine Mängel schriftlich festgehalten. Die Kaution ist gebundenes Geld; die erste Miete und laufende Rechnungen müssen daneben zahlbar bleiben.
Kaufen: Der persönliche Erwerbsfall entscheidet
Nach Lex Koller sind rechtmäßig und tatsächlich in der Schweiz wohnende EU/EFTA-Angehörige grundsätzlich keine Personen im Ausland; bei anderen ausländischen Staatsangehörigen ist insbesondere die C-Bewilligung relevant. Britische geschützte Altpositionen haben eine eigene vor-2021-Bindung. Für sonstige ausländische Einwohner kann der Erwerb im eigenen Namen als tatsächlicher Hauptwohnsitz am rechtmäßigen Wohnort bewilligungsfrei sein. Das Haus muss als eigener Hauptwohnsitz dienen, nicht schon beim Kauf für Drittvermietung vorgesehen sein. Bewilligung und Gemeindeanmeldung allein beweisen den persönlichen Lebensmittelpunkt noch nicht.
Kaufrecht und Vorbereitung im Detail
Ein Ferienobjekt fällt nicht unter diese Hauptwohnsitzausnahme. Für Personen im Ausland sind unter anderem kantonale Zulässigkeit, zugelassener Tourismusort, gegebenenfalls Kontingent und konkrete Nutzungsgrenzen maßgeblich. Aus dieser Möglichkeit folgt kein freier Ferienwohnungskauf in Zürich oder Nyon. Wenn das Grundbuchamt die Bewilligungspflicht nicht klar ausschließen kann, entscheidet die zuständige kantonale Bewilligungsbehörde. Eine notwendige Bewilligung muss vor Vollzug und Eintragung rechtskräftig sein.
Für den tatsächlichen Kauf organisieren wir nach Auftrag Objektsuche und Besichtigungen, unabhängige örtliche Titel-/Lasten- und Kaufprüfung, Finanzierungs- und Vertragsabstimmung sowie Übergabe. Aufenthaltsrecht und Kaufberechtigung werden vorher getrennt geklärt.
Plane die Kaufabwicklung getrennt von Kaufpreis und Finanzierung. Bei einem Zürcher Objekt erhebt das zuständige Notariat, das zugleich Grundbuchamt ist, Beurkundungs- und Grundbuch-/Handänderungsgebühren. Hinzu kommen tatsächliche Auslagen; die Beurkundungsgebühr ist mehrwertsteuerpflichtig, die Handänderungsgebühr mehrwertsteuerfrei. Eine Handänderungssteuer wird in Zürich nicht erhoben. Gesetzlich schulden beide Kaufparteien die Gebühren zu gleichen Teilen und haften solidarisch, also auch für den Anteil der anderen Partei. Im Vertrag kann die endgültige Verteilung untereinander anders geregelt werden; das beseitigt die Haftung gegenüber dem Amt nicht.
Bei einem Kauf in Nyon stehen die notarielle Abwicklung nach waadtländischem Tarif samt Auslagen, die Grundbuchgebühr des zuständigen Amts La Côte in Tolochenaz und die kantonale sowie kommunale Handänderungsabgabe im Budget. Den kommunalen Anteil bestimmt der geltende Beschluss der Objektgemeinde: Für eine Wohnung in Nyon bleibt Nyon maßgeblich, auch wenn die Kinder in Founex zur Schule gehen. Ohne abweichende Vereinbarung trägt beim gewöhnlichen Kauf der Erwerber die Notarkosten des Übertragungsakts und die Handänderungsabgabe. Beide Parteien bleiben gegenüber Notar beziehungsweise Steuerbehörde solidarisch verpflichtet. Die Registergebühr schuldet der Antragsteller; darin sind Auslagen nicht enthalten. Gleiche deshalb jede Kostenart mit der im Kaufvertrag vereinbarten Übernahme ab.
Zusätzliche Gebühren für die Errichtung oder Erhöhung einer Grundpfandsicherung gehören nur dann dazu, wenn dieser Akt tatsächlich nötig ist. Eine zusätzlich beauftragte Beratung durch den Waadtländer Notar wird getrennt von der tariflichen Kaufabwicklung abgerechnet. Die normale Vor- und Nachbereitung des Kaufakts ist nicht automatisch ein weiteres Beratungsmandat.
Erkundung und Ankunft am konkreten Haus
Vor Miet- oder Kaufbindung werden Grundstück, Hauseingang und Zufahrt in den Zürcher beziehungsweise waadtländischen Naturgefahrenkarten geprüft. Ergänze den Besichtigungstermin um Winterzugang, Heizung, Strom-/Internetanschlüsse und Wege zur Apotheke, Schule und Behandlung. Für Pflege und mobiles Arbeiten müssen die tatsächlich benötigten Funktionen auch bei einer Unterbrechung bedacht sein. Braucht jemand stromabhängige Pflege oder gekühlte Medikamente, gehört eine mit den zuständigen Fachpersonen vereinbarte Ersatzlösung zur Eignung der Wohnung. Bei unbenutzbarer Zufahrt müssen die notwendige Versorgung oder eine geeignete Ausweichunterkunft über einen anderen Weg erreichbar sein. Binde dich erst an die Wohnung, wenn dieser Weg steht.
Quellen zum Abschnitt (7)
Quellen: Stadt Zürich: Schulkreis Uto; Stadt Zürich: Deutsch als Zweitsprache; Spitex Zürich: Anmeldung; Kanton Zürich: Steuern.
Quellen: Nyon: Schulen und Anmeldung; Ecolint: La Châtaigneraie; GHOL: häusliche Pflege über CMS24.
Quellen: Bundesamt für Wohnungswesen: Wohnen in der Schweiz, 2022.
Quellen: Zürcher Notariate: Kaufgebühren und Auslagen; Zürich: Notariatsgesetz § 29.
Quellen: Waadt: Notariat, Kosten und Haftung; Waadt: Registergebühr und Antragsteller; Waadt: kantonale und kommunale Handänderungsabgabe; Waadt: zuständiges Grundbuchamt.
Quellen: Bundesamt für Justiz: Lex Koller.
Quellen: Zürich: Gefahrenkarte; Waadt: kartografische Zugänge.
Schule, Gesundheit und Pflege
Kinder und Angehörige
In Zürich meldest du den Zuzug und die tatsächliche Adresse; die zuständige Kreisschulbehörde organisiert die Zuteilung. Im Schulkreis Uto werden dafür die passenden Anmeldeformulare für Kindergarten/Primarstufe oder Sekundarstufe verwendet. Im Elternerstgespräch wird bei wenig Deutsch der Förderbedarf geklärt; DaZ-Anfangsunterricht unterstützt den Einstieg. Mittagessen und außerschulische Betreuung werden zusätzlich angemeldet und bezahlt.
Schule, Gesundheit und Angehörige im Detail
In Nyon beginnt die Schulpflicht in dem Jahr, in dem ein Kind am 31. Juli vier Jahre alt ist. Die öffentliche Schule ist kostenlos. Für die Anmeldung bei der Schulleitung am Wohnort werden Familienbuch oder gültiger Pass und Versicherungsbescheinigung beziehungsweise Versicherungskarte benötigt. Die waadtländische Schulleitung ordnet nach Schulakte, Kenntnissen und Alter zu. Regelklasse mit intensivem Französisch oder Aufnahmeklasse sind unterschiedliche Förderwege; Le Rocher führt auch Aufnahmeklassen.
Ecolint in Founex bietet eine private Alternative: in der Primarstufe bilingualen Unterricht im IB-PYP, in der Sekundarstufe englische, französische oder bilinguale Wege. Die Onlinebewerbung verlangt altersabhängig unter anderem Foto, Geburtsnachweis, Zeugnisse der letzten zwei Jahre und das aktuelle Zeugnis. Die veröffentlichte Bewerbungsgebühr beträgt CHF 250. Ein Platz wird erst nach Angebot, unterschriebenem Vertrag und Zahlung der vorgesehenen Aufnahme- und Kapitalfondsgebühren gesichert. Schulgeld, Förderung und Transport werden im individuellen Angebot geklärt.
Der Familienweg muss dazu passen: Schule und Wohnvertrag sind keine Nachzugsbewilligung. Sorgeverantwortung, Reiseeinwilligungen und die Bedürfnisse zurückbleibender Angehöriger werden mit der Vorbereitung verbunden. Mit Kindern und Angehörigen vorbereitet gehen erklärt diese Aufgaben über die Schweizer Schulentscheidung hinaus.
Krankenversicherung und Behandlung
Bei Wohnsitznahme ist die obligatorische Krankenpflegeversicherung grundsätzlich binnen drei Monaten abzuschließen, für jedes Familienmitglied einzeln. Bei rechtzeitigem Beitritt gelten Versicherungsschutz und Prämien rückwirkend ab Wohnsitznahme. Bei verspätetem Beitritt beginnt der Schutz erst am Beitrittsdatum; unentschuldigte Verspätung kann einen Prämienzuschlag auslösen. Plane die rückwirkenden Prämien deshalb bereits im Ankunftsbudget ein.
Schule, Gesundheit und Angehörige im Detail
Zugelassene Grundversicherer müssen versicherungspflichtige Personen unabhängig von Alter und Gesundheitszustand ohne Vorbehalte oder Wartefristen aufnehmen. Für eine Zusatzversicherung gelten andere Regeln: Gesundheitsfragen, Vorbehalte und Ablehnung sind möglich. Die Absicherung wird außerdem mit dem gewählten Versicherungsmodell, den vorgesehenen Behandlungen und den selbst zu tragenden Kosten verbunden.
Bei international koordinierten EU/EFTA-/UK-/Schweizer Personenfällen kann ein anderer Staat zuständig bleiben. Wer ausschließlich eine EU/EFTA- oder UK-Rente bezieht, ist im erfassten Rentenfall grundsätzlich dort versichert. Kommt eine Schweizer Rente hinzu, gilt grundsätzlich die Schweizer Versicherungspflicht, unabhängig von deren Höhe. Die Gemeinsame Einrichtung KVG klärt die persönliche Zuordnung. Eine ausländische Police allein begründet keine allgemeine Befreiung.
Für planbare Versorgung braucht es daneben eine aufnehmende Praxis, übertragene Befunde und verfügbare Medikamente. Das USZ betreibt seine allgemeine Notfallstation an der Schmelzbergstrasse 8 in Zürich rund um die Uhr. Das Ärztefon 0800 33 66 55 vermittelt bei medizinischen Notfällen; bei akutem Rettungsbedarf gilt 144. In Nyon ist die Erwachsenen-Notaufnahme des Hôpital de Nyon rund um die Uhr geöffnet. Regelmäßige Behandlung und Kinderheilkunde werden über ihre jeweils passenden Stellen organisiert.
Krankenversicherung und Versorgung im Ausland hilft dir, Zuständigkeit, Deckung und erreichbare Behandlung getrennt zu beurteilen.
Pflege und Begleitung
In Zürich kann die Anmeldung bei Spitex Zürich durch Betroffene, Angehörige, Arztpraxen oder Institutionen erfolgen. Danach klärt eine Fachperson den Bedarf an Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung sowie Kostenübernahmefragen. In Nyon führt die Fondation de La Côte den CMS Nyon; CMS24 ist ein konkreter Eingang für häusliche Pflegeaufnahme, erreichbar unter +41 848 267 247.
Schule, Gesundheit und Angehörige im Detail
Vor dem Umzug werden Aufnahmebeginn, Tages- und Nachtbedarf, Medikamente, Hilfsmittel, Wohnungszugang und Finanzierung mit der übernehmenden Stelle abgestimmt. Die aufnehmende Fachstelle und die Angehörigen legen dabei fest, welche Hilfe und Medikation bei ausgefallener Anfahrt, Lieferung oder Stromversorgung weiter nötig ist, wer die vereinbarten Schritte übernimmt und welche Ersatzversorgung erreichbar ist. Benenne dafür die zuständige Kontaktperson und den Weg zur Ersatzstelle, damit ein Angehöriger bei einer Unterbrechung handeln kann. Eine zugängliche Notfallstation ersetzt diesen Pflegeablauf nicht. EXOBASIS organisiert die Unterlagen, Wohn- und Ankunftsarbeit sowie die Abstimmung zwischen bisheriger und aufnehmender Versorgung. Die Vertiefung Pflege, Medikamente und medizinische Abhängigkeiten beim Wegzug führt durch Transport, Nachversorgung und Übergabe.
Quellen zum Abschnitt (5)
Quellen: Zürich: Schule beim Zuzug; Zürich: DaZ; Nyon: Schulpflicht und Anmeldung; Waadt: anderssprachige Schülerinnen und Schüler.
Quellen: Ecolint: Primarstufe; Ecolint: Sekundarstufe; Ecolint: Aufnahmeverfahren.
Quellen: BAG: Versicherungspflicht und Grundversicherung; BAG: EU/EFTA-/UK-Renten.
Quellen: USZ: Notfall; GHOL: Notaufnahme Nyon.
Quellen: Spitex Zürich: Bedarfsaufnahme; Nyon: CMS und CMS24; GHOL: CMS24-Kontakt.
Einkommen, Geld und Arbeitsplatz
Einkommen und erlaubte Arbeit
Für die Finanzierung zählen verfügbare Einnahmen und Mittel nach den laufenden Verpflichtungen. Setze Miete, Versicherungsprämien je Person, Schule oder Betreuung, Pflege, Transport und Steuern in einen gemeinsamen Haushalt. Ein Vermögensnachweis kann einen Nichterwerbstätigenweg stützen; er bezahlt eine fällige Rechnung erst, wenn daraus nutzbares Geld bereitsteht.
Wer arbeiten will, klärt zuerst den Erwerbsfall. Bei EU/EFTA-Anstellung gehören Meldung beziehungsweise Anmeldung und Gesuch vor Arbeitsbeginn dazu; Selbständigkeit braucht die verlangten Tätigkeitsnachweise. Bei neuen UK-/Drittstaatsfällen stellt bei Anstellung der Arbeitgeber das Bewilligungsgesuch. Qualifikation, Vorrang, Kontingent und übliche Lohn-/Arbeitsbedingungen werden geprüft. Die Schweiz als Arbeitsort bleibt relevant, auch wenn Auftraggeber, Kunden oder die eigene Gesellschaft im Ausland sitzen. Der Drittstaats-Ruhestandsweg erlaubt keine fortgesetzte Erwerbstätigkeit.
Eine Bankverbindung, mit der du tatsächlich bezahlen kannst
PostFinance veröffentlicht das Privatkonto in CHF als Zahlungskonto mit Debitkarte, E-Finance/App, Zahlungen und Daueraufträgen innerhalb ihrer Kontopakete. Die öffentliche Eröffnungsregel verlangt Volljährigkeit und Wohnsitz in der Schweiz; Identifikation erfolgt in einer PostFinance-/Postfiliale oder per Videochat. Die zusätzliche Preiszeile von CHF 25 pro Monat und Konto bei Auslandsdomizil ist weder der gesamte Paketpreis noch ein allgemeines Neueröffnungsrecht für Nichtresidenten.
Arbeit, Einkommen und Zahlungen im Detail
Vor der Einrichtung werden persönlicher Kundenstatus, tatsächlicher Wohnsitz, steuerliche Angaben und die vom Institut verlangten Herkunftsnachweise geklärt. Danach folgen Annahme, Identifikation, Finanzierung und ein erlaubter Zahlungstest. Lass die bisherige Zahlungsfähigkeit bestehen, bis Miete, Kaution, Versicherung und Alltag über den vorgesehenen Ersatzweg wirklich bedient werden können.
Bei Debanking oder einer Kontokündigung laufen die Klärung mit der bisherigen Bank und die Einrichtung einer zulässigen Alternative nebeneinander. Bei einer Kontensperre muss zuerst der konkrete Sperrgrund beziehungsweise das angeforderte Verfahren geklärt werden. Ein Schweizer Konto hebt keine rechtliche Sperre auf. Eine Reserve schützt die Familie praktisch nur, wenn berechtigte Personen sie unabhängig vom ausgefallenen Zugang nutzen können. Prüfe Karte, Überweisung, verfügbare Beträge und Wiederzugang, nicht nur den Kontostand.
Steuerlicher Wohnsitz und der bisherige Staat
Die direkte Bundessteuer knüpft an steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt an. Wer sich mit der Absicht dauernden Verbleibens in der Schweiz aufhält, kann damit bereits Wohnsitz begründen. Daneben kann ein Aufenthalt von mindestens 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit oder 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit genügen; vorübergehende Unterbrechungen setzen die Zählung nicht einfach zurück. Daraus folgt keine steuerfreie Anfangszeit bis zum 31. oder 91. Tag. Persönliche Zugehörigkeit führt grundsätzlich zu unbeschränkter Steuerpflicht, mit gesetzlichen Ausnahmen etwa für ausländische Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke.
Auch kantonale und kommunale Steuern gehören in die Standortrechnung. Wohngemeinde, Einkommen, Vermögen und fortbestehende Auslandsbeziehungen bestimmen die konkrete Belastung. Zürichs Gemeindesteuerfuß ist keine Zahl für Nyon. Schweizer Wohnsitz beendet die Steuerpflicht im bisherigen Staat nicht automatisch.
Wenn eine deutsche Steuerverbindung besteht
Art. 4 des DBA Deutschland-Schweiz trennt innerstaatliche Steuerpflicht und Abkommensansässigkeit. Bei Doppelansässigkeit werden nacheinander ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit und nötigenfalls Behördenverständigung herangezogen.
Arbeit, Einkommen und Zahlungen im Detail
Absatz 3 lässt Deutschland trotz Schweizer Abkommensansässigkeit ein besonderes Besteuerungsrecht, wenn eine ständige Wohnstätte in Deutschland oder dort ein gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens sechs Monaten im Kalenderjahr besteht. Die Entlastung richtet sich nach den im Abkommen bezeichneten Freistellungs- und Anrechnungsregeln; Schweizer Steuern werden dabei im jeweils geregelten Umfang angerechnet, nicht pauschal jede deutsche Steuer beseitigt.
Absatz 4 betrifft in der Schweiz ansässige natürliche Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit, die insgesamt mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Deutschland kann im letzten Jahr dieser Pflicht und den folgenden fünf Jahren bestimmte deutsche Einkünfte und Vermögenswerte weiterhin besteuern. Schweizer Besteuerung bleibt möglich; das Abkommen ordnet für den bezeichneten zusätzlichen deutschen Steuerteil eine Anrechnung Schweizer Steuer an, ausgenommen Gewerbesteuer. Die Regel gilt nicht, wenn der Zuzug zur Ausübung einer echten unselbständigen Arbeit für einen Arbeitgeber erfolgt, an dem über das Arbeitsverhältnis hinaus kein wesentliches wirtschaftliches Interesse besteht.
Diese Sonderregeln werden anhand deiner tatsächlichen Deutschlandverbindung geprüft. Sie werden nicht auf einen österreichischen Ausgangsfall übertragen. Für den gesamten Wegzug führen Aus Deutschland einen Ausweg vorbereiten und Aus Österreich einen Ausweg vorbereiten zu den jeweils eigenen Meldungs-, Steuer- und Familienaufgaben.
Quellen zum Abschnitt (4)
Quellen: SEM: EU/EFTA-Arbeit; SEM: Drittstaats-Arbeit; AIG Art. 11; VZAE Art. 25.
Quellen: PostFinance: Privatkonto in CHF und Eröffnungsbedingungen.
Quellen: DBG Art. 3, 6 und 8; StHG Art. 1, 3 und 4; Kanton Zürich: Steuerstufen.
Quellen: BMF: DBA Deutschland-Schweiz, Art. 4; veröffentlichte Neufassung vom 15. Juli 2026.
Dokumente und Vorlauf
- Personen und vorhandene Rechte ordnen. Pass oder Identitätskarte, bestehende Schweizer Titel und Familienbeziehungen bilden den Ausgangsbestand. Für einen britischen Altfall kommen Belege des vor Ende 2020 erworbenen und erhaltenen Rechts hinzu. Ergebnis ist der richtige kantonale Verfahrensweg pro Person.
- Tätigkeit oder Nichterwerbstätigkeit belegen. EU/EFTA-Angestellte bereiten den Beschäftigungsnachweis mit Dauer und Pensum vor; Selbständige die verlangten Nachweise der tatsächlichen Tätigkeit und des Lebensunterhalts. Nichterwerbstätige ordnen Mittel und Kranken-/Unfallversicherung dem Haushalt zu. Im Drittstaats-Erwerbsfall geht die Zulassung am vorgesehenen Arbeitsort vor den Arbeitsbeginn; bei Anstellung reicht der Arbeitgeber ein.
- Angehörige und Wohnung verbinden. Personenstand, gegebenenfalls Unterhaltsabhängigkeit, Sorge-/Reisebefugnisse und geeigneter Wohnraum werden dem richtigen Nachzugsfall zugeordnet. Schulunterlagen, Versicherungsnachweise und medizinische Übergabe werden früh beschafft, damit der Wohnort auch im Alltag trägt.
- Fristen am zutreffenden Fall festmachen. EU/EFTA-Zuziehende melden sich grundsätzlich binnen 14 Tagen; bei Erwerbstätigkeit vor Arbeitsbeginn. Für längere bewilligte Drittstaats-Nichterwerbsaufenthalte mit Einreiseerlaubnis gilt ebenfalls die 14-tägige Anmeldung nach Einreise. Das jeweilige Visum richtet sich nach Pass und Einreisefall. Eine Meldeausnahme für bereits bewilligte kurze Erwerbstätigkeit ist kein bewilligungsfreies Arbeitsrecht.
- Annahme und Start zusammenführen. Mietbewerbung und Vertrag, erforderliche Kaufbewilligung, Bankannahme, Schulzuordnung und gegebenenfalls Pflegebeginn werden aufeinander abgestimmt. Die Krankenversicherung wird rechtzeitig abgeschlossen; rückwirkende Prämien sind finanziert. Danach werden Übergabe, Reise und erste Termine festgelegt.
Für den Drittstaatsruhestand in Zürich nennt der Kanton zusätzlich zum Einreisegesuch die Passkopie, Gründe und Zielgemeinde, eine detaillierte Darstellung der persönlichen kantonalen Beziehungen, schriftliche Nichterwerbstätigkeitsbestätigung und Finanzierungsnachweise. Unter 75 wird ein heimatlicher Strafregisterauszug mit beglaubigter deutscher Übersetzung beziehungsweise ersatzweise ein Leumundszeugnis verlangt. Bei Vertretung gehört die Vollmacht dazu. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern. Diese Zürcher Liste wird nicht als identische Waadt-Liste verwendet.
Quellen zum Abschnitt (2)
Laufende Pflichten
Die Vorbereitung bleibt nutzbar, wenn jemand die wiederkehrenden Aufgaben wirklich übernimmt. Führe Titelgültigkeit, Kartenablauf und erlaubte Auslandsabwesenheit getrennt. Im AIG-Regelfall können Abmeldung oder längere Abwesenheit den Status vor dem aufgedruckten Kartendatum beenden. Arbeit, Kantonwechsel oder eine veränderte Familie lösen einen erneuten Abgleich mit der zuständigen Stelle aus.
- Wohnen und Versorgung: Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Unterhalt laufen auch bei selten genutzter Wohnung weiter. Schlüssel, Post, Heizung, notwendige Kontrollen und nächste Ankunft erhalten einen benannten Verantwortlichen.
- Familie und Gesundheit: Neue Medikation, Pflegebedarf, Schulwechsel oder ein anderer Rentenbezug können den bisherigen Ablauf verändern. Behandlung, Versicherungszuordnung und übernehmende Personen werden zusammen aktualisiert.
- Geld und Wiederzugang: Nach Telefon-, Adress- oder Bankwechsel werden Anmeldung, Zahlungsfreigabe und zulässiger Wiederzugang tatsächlich geprüft. Berechtigte Angehörige brauchen ihren eigenen vom Institut akzeptierten Zugang, nicht dein geteiltes Passwort.
- Arbeit und Vertretung: Für dein Unternehmen wird festgelegt, wer bei deinem Ausfall entscheiden und zahlen darf. Die eigene Tätigkeitszulassung und laufende Steuerpflichten bleiben daneben bestehen. Wohnsitz- und Arbeitstage sowie fortbestehende Herkunftsbeziehungen werden für die fachliche Einordnung geführt.
Quellen zum Abschnitt (1)
Konkrete Vorbereitung
EXOBASIS übernimmt die Arbeit, die aus deiner Schweizer Option einen nutzbaren Standort macht. Wir vergleichen die vereinbarten Gemeinden und Wohnlagen, ordnen Rechte und Unterlagen, organisieren die erforderliche Facharbeit und führen Wohnungssuche, Besichtigungen, Ankunft und vereinbarte Betreuung zusammen. Bei einem Kauf gehören unabhängige örtliche Titel- und Kaufprüfung, Vertragskoordination und Übergabe in den Auftrag.
Du erhältst eine nachvollziehbare Reihenfolge und die Ergebnisse der tatsächlich erledigten Schritte: welcher Aufenthaltsweg verfolgt wird, welche Wohnung vertraglich verfügbar ist, wie Schule und Versorgung aufgenommen werden und welche Zahlungen funktionieren. Vorhandene Berater und bereits geklärte Voraussetzungen bleiben eingebunden. Eine einzelne Dokumenten-, Ankunfts- oder Bankaufgabe kannst du direkt anfragen.
Schweiz, Portugal oder Irland?
Portugal als persönliche Ausweichoption ist ein eigener Vergleich für einen europäischen Familienwohnsitz. EU-Freizügigkeit wird bei Berechtigten vor einem zusätzlichen Drittstaatsweg geprüft. Gegenüber der nahen Schweizer Basis ändern sich Sprache, Entfernung zum bisherigen Haushalt und die konkrete Versorgung. Ein Wohnsitz in Portugal bleibt aber eine europäische Option; er beantwortet nicht automatisch den Wunsch, ein gesamteuropäisches Kriegsszenario geografisch zu verlassen.
Irland als persönliche Ausweichoption stellt englische Alltagssprache und eine andere europäische Familienlösung in den Vordergrund. Bei EU-/EWR-/Schweizer Berechtigten tragen für einen längeren Aufenthalt insbesondere Arbeit oder echte Selbständigkeit den Weg; ohne Erwerbstätigkeit sind ausreichende Mittel und umfassende Krankenversicherung nötig. Aufenthaltsrechte, tatsächliche Wohnung und medizinischer Zugang werden zusammen mit Inselversorgung und Reisewegen betrachtet. Irland ist nicht das Vereinigte Königreich; eine dortige Lebensplanung folgt nicht pauschal britischem Einwanderungsrecht.
Reicht eine Schweizer Bankverbindung für meine Familienbasis?
Nein. Eine Schweizer Bankverbindung kann Zahlungen oder eine andere finanzielle Aufgabe übernehmen. Für eine Familienbasis brauchst du zusätzlich die passenden Aufenthaltsrechte aller Personen, eine nutzbare Unterkunft, die zutreffende Versicherung sowie vorbereitete Schule, Behandlung und gegebenenfalls Pflege. EXOBASIS kann diese Arbeiten verbinden oder die Bankvorbereitung als eigenen Auftrag ausführen.