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Ein Schweizer See mit Bahnlinie am Ufer in der Abenddämmerung.

Dein Plan B / Wissen

Auswandern aus der Schweiz: deinen Wegzug vorbereiten

Ein Wegzug aus der Schweiz betrifft mehr als die Abmeldung bei der Gemeinde. Deine Versicherung muss am richtigen Tag anschließen, das Konto mit neuer Adresse nutzbar bleiben und deine Familie am Ziel ein Aufenthaltsrecht und eine Unterkunft haben. Bei Stellungs- oder Militärdienstpflicht ist der Auslandurlaub nach deinem tatsächlichen Aufenthalts- und Arbeitsfall zu klären; für Grenzgänger mit Arbeitsort Schweiz wird er nicht bewilligt.

Ob du einen dauerhaften Umzug planst oder wegen Krieg und politischer Entwicklungen eine vorbereitete Alternative schaffen willst: Trenne zunächst, was sich tatsächlich ändern soll. Eine Zweitbasis bei fortbestehendem Schweizer Wohnsitz und eine definitive Auswanderung führen zu unterschiedlichen Aufgaben.

Wohnsitz Schweiz: Welcher persönliche Fall bist du?

Du kannst Schweizer Bürger sein, mit deutschem oder österreichischem Pass in der Schweiz leben oder einen anderen Aufenthaltstitel besitzen. Für den Wegzug ist deine heutige Gemeinde zuständig; für Rechte am Ziel ist unter anderem deine Staatsangehörigkeit entscheidend. Die beiden Fragen gehören zusammen, haben aber unterschiedliche Ansprechpartner.

Bei einer nur vorübergehenden Abwesenheit klärst du außerdem, unter welchen Bedingungen dein Schweizer Aufenthaltsstatus und deine Wohnsituation erhalten bleiben. Kündige daher nicht vorschnell Wohnung, Versicherung und Verträge, bevor Zielrecht, Abreisedatum und Rückkehrmöglichkeit zusammenpassen.

Mehrere Reisepässe in unterschiedlichen Farben, ohne Wappen.

Abmeldung und militärischen Auslandurlaub rechtzeitig erledigen

Die Vorschriften der Einwohnerkontrolle unterscheiden sich kantonal. Das EDA nennt als Grundfall eine Abmeldung, wenn du länger als drei Monate ins Ausland gehst, deine Unterkunft aufgibst und keine Rückkehr in absehbarer Zeit beabsichtigst. Behältst du die Wohnung und kehrst zwischendurch zurück, klärst du deine konkrete Meldepflicht vorab mit der Gemeinde. Lass dir die Abmeldung bestätigen.

Schweizer Staatsangehörige melden sich nach der Abmeldung ins Ausland innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen Schweizer Vertretung an. Benötigt werden insbesondere Pass oder ID, Abmeldebescheinigung und gegebenenfalls Heimatschein. Wer nicht Schweizer Bürger ist, nutzt die konsularischen Wege seiner eigenen Staatsangehörigkeit.

Wehrpflicht und Auslandschweizer: Wenn du militärdienstpflichtig bist, dich zivilrechtlich abmeldest und mehr als zwölf Monate ununterbrochen ins Ausland ziehen willst, beantragst du militärischen Auslandurlaub beim zuständigen kantonalen Kreiskommando. Nach Art. 43 Abs. 3 VMDP musst du das Gesuch spätestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Ausreisedatum oder dem Arbeitsbeginn im Ausland schriftlich beim Kreiskommando einreichen. Noch fällige Dienst-, Schieß- und Ersatzpflichten gehören vor der Abreise geklärt. Bei Zivildienst ist die zuständige Regionalstelle der eigene Ansprechpartner.

Art. 4 MG befreit Auslandschweizer in Friedenszeiten grundsätzlich von Rekrutierung und Militärdienstpflicht und erlaubt dem Bundesrat Ausnahmen. Auslandschweizer und militärdienstpflichtige Auslandschweizerinnen mit Arbeitsort in der Schweiz unterstehen nach Art. 42 VMDP grundsätzlich der militärischen Meldepflicht beim für den Arbeitsort zuständigen Kreiskommando. Abs. 2 sieht eine Ausnahme für bestimmte vorübergehende Erwerbs-, Studien- oder Ausbildungsaufenthalte nach mehr als zwölf Monaten rechtmäßigem Auslandswohnsitz vor. Grenzgängern und Grenzgängerinnen wird nach Art. 44 Abs. 3 Bst. c VMDP kein Auslandurlaub bewilligt. Welche Dienstpflichten dich persönlich treffen, muss davon getrennt anhand deines Status geklärt werden. Eine dauerhafte Rückkehr kann altersabhängig wieder Pflichten auslösen. Bei Doppelbürgern zählen geleisteter Dienst und das betreffende bilaterale Abkommen. Dokumentiere deshalb Staatsangehörigkeiten, Dienststatus, Urlaubsgesuch und Auskunft zur Rückkehr in derselben Akte.

Eine geöffnete Mappe mit gestempelten Formularen neben einem Reisepass ohne Wappen.

Krankenversicherung, AHV und Pensionskasse: den Übergang schließen

Mit einer Wohnsitzverlegung kann die Schweizer obligatorische Krankenversicherung enden. Für bestimmte Personengruppen, etwa Entsandte oder Rentenbeziehende mit Wohnsitz in bestimmten Staaten, bestehen andere Zuständigkeiten. Entscheidend ist der bestätigte Anschluss pro Person: Wer trägt ab welchem Datum Behandlungskosten, und wie erhältst du am neuen Ort Leistungen? Kündige den bisherigen Schutz erst mit geklärtem Übergang.

Auslandsjahre können AHV-Beitragslücken verursachen. Lass dir von der zuständigen Ausgleichskasse erklären, welchem System du künftig unterstehst und wie sich der Wechsel auf nichterwerbstätige Familienmitglieder auswirkt. Für berechtigte Schweizer Staatsangehörige außerhalb EU/EFTA nennt das EDA beim Beitritt zur freiwilligen AHV/IV fünf unmittelbar vorangehende Versicherungsjahre und eine Anmeldefrist von einem Jahr.

Bei der beruflichen Vorsorge zählen Guthaben und Risikoschutz getrennt. Eine Auszahlung beim Wegzug ist nicht für jeden Anteil und jedes Ziel möglich. Lass dir von Pensionskasse und Freizügigkeitseinrichtung den obligatorischen und überobligatorischen Teil, eine mögliche Übertragung und den verbleibenden Schutz bei Invalidität oder Tod schriftlich ausweisen. So entscheidest du mit den tatsächlichen Beträgen und Bedingungen statt mit der Vorstellung, die gesamte Vorsorge sei sofort frei verfügbar.

Geordnete Gesundheitsunterlagen und Medikamentenbox für die weitere Versorgung.
Welche Absicherung muss vor deinem Wegzug bestätigt sein?
Deine Konstellation und dein ZielWelche Frage klärst du?Wer bestätigt dir das?Welchen Anschlussnachweis brauchst du?Quelle und Geltungsbereich
Schweizer Staatsangehörige mit Erwerbstätigkeit im EU-/EFTA-ZielstaatWelchem Sozialversicherungssystem unterstehst du am tatsächlichen Arbeitsort? Ausgangspunkt ist das Erwerbsortsprinzip. Kläre Krankenversicherung und AHV-/Rentenbeiträge jeweils; Entsendung und andere Sonderfälle brauchen eine eigene Zuordnung.Dein Arbeitgeber bzw. der zuständige Sozialversicherungsträger am Arbeitsort, deine bisherige AHV-Ausgleichskasse und die betroffene Krankenversicherung. Bei ungeklärter Zuständigkeit: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) oder Bundesamt für Gesundheit (BAG).Bestätigte Unterstellung mit Beginn und dem Ende oder Fortbestand bisheriger Pflichten. Dazu der Nachweis, ab wann und wie du Behandlung am Ziel in Anspruch nehmen kannst.EDA, Auswandern: Soziale Sicherheit und Altersvorsorge; ch.ch, Aus der Schweiz auswandern: Krankenversicherung bei Umzug in die EU/EFTA. Beide erläutern den Schweizerbürgerfall, nicht pauschal alle Einwohner der Schweiz.
Erwerbstätige mit Ziel außerhalb EU/EFTAWelches Ziellandsystem und welches Sozialversicherungsabkommen gelten für dich? Kläre die verbleibenden Schweizer Pflichten und vergleiche lokale, private oder internationale Krankenversicherung nach den tatsächlichen Aufnahmebedingungen. Entsendung ist ein eigener Fall.Der zuständige Träger im Zielland, deine bisherige AHV-Ausgleichskasse sowie bisheriger und aufnehmender Versicherer; bei Beschäftigung auch dein Arbeitgeber.Bestätigung der tatsächlichen Aufnahme, des Versicherungsbeginns und Geltungsbereichs sowie der verbleibenden Schweizer Pflichten. Lass Beitragsbeginn und Leistungsbeginn getrennt ausweisen.EDA, Auswandern: Soziale Sicherheit; ch.ch: Krankenversicherung außerhalb EU/EFTA. Die Hinweise für Schweizer Staatsangehörige ersetzen weder die Zuordnung nach deinem Abkommen noch die Annahme durch einen privaten Versicherer.
Von einem Schweizer Arbeitgeber vorübergehend Entsandte, EU/EFTA oder anderes ZielGilt für dich tatsächlich eine Entsendung mit fortbestehender Schweizer Unterstellung? Lass Abkommen, Dauer, Kranken-/Unfallschutz und den erfassten Kreis deiner Angehörigen für Staatsangehörigkeit und Ziel bestätigen.Dein entsendender Arbeitgeber, die zuständige AHV-Ausgleichskasse und die Kranken-/Unfallversicherer. BAG oder BSV helfen bei der jeweiligen Zuständigkeitsfrage.Persönliche Unterstellungs- bzw. Entsendebestätigung und bestätigte Deckung für das tatsächliche Ziel und den gesamten Zeitraum. Mitreisende Angehörige müssen im jeweils bestätigten Umfang erfasst sein.EDA, Auswandern: Altersvorsorge und Krankenversicherung; ch.ch: Entsandte Arbeitnehmende. Der Fortbestand hängt vom persönlichen Entsendefall ab; Dauer und Familienumfang sind nicht für jede Staatsangehörigkeit und jedes Ziel gleich.
Bezug einer Schweizer Rente mit Wohnsitz im EU-/EFTA-RaumBesteht für dich Schweizer Krankenversicherungspflicht, und gibt es für dein Wohnland ein Wahlrecht? Erfasse alle Rentenherkünfte und deine weiteren Versicherungsumstände statt die Regel für Erwerbstätige zu übernehmen.Deine Krankenversicherung und die Gemeinsame Einrichtung KVG bzw. die zuständige BAG-Stelle. Angaben zu deinen Renten bestätigt die jeweilige Rentenstelle.Schriftlich geklärte Versicherungsunterstellung, ein erforderlicher Wahlentscheid und der Nachweis, mit dem du Behandlung im Wohnstaat nutzen kannst.EDA, Auswandern: Krankenversicherung bei Schweizer Rente im EU/EFTA-Staat; ch.ch: Bezügerinnen und Bezüger einer Schweizer Rente. Rentenherkunft, Wohnland und persönlicher Versicherungsfall bestimmen die Zuordnung; die Rente allein belegt nicht sämtliche Leistungsrechte.
Rentenbezug mit Ziel außerhalb EU/EFTAWelche Krankenversicherung nimmt dich für das neue Wohnland tatsächlich auf? Prüfe lokale, private oder internationale Deckung und kläre zusätzlich die Rentenzahlung ins Ausland sowie fortbestehende Nachweispflichten.Die zuständige Rentenstelle, dein bisheriger und künftiger Versicherer bzw. der zuständige Träger im Zielland.Bestätigung des Zahlungswegs und der weiter benötigten Rentennachweise. Dazu die tatsächliche Annahme deiner Krankenversicherung mit Beginn, versicherten Leistungen und räumlichem Geltungsbereich.EDA, Auswandern: Altersvorsorge und Krankenversicherung; ch.ch: Krankenversicherung außerhalb EU/EFTA. Der Rentenbezug ersetzt keine Versicherungsaufnahme. Zahlungs- und Anschlussbestätigungen klären deinen konkreten Fall.
Nichterwerbstätige Partner, Kinder und andere mitziehende Haushaltsmitglieder, jedes ZielWer ist aufgrund welcher eigenen oder abgeleiteten Regel versichert? Kläre für jede Person Beiträge und mögliche AHV-/IV-Lücken. Bei Angehörigen entsandter Personen gehört der besondere Mitversicherungsfall ausdrücklich bestätigt.Die zuständige AHV-Ausgleichskasse, die betroffenen Versicherer und der zuständige Träger am Ziel; bei Entsendung zusätzlich der Arbeitgeber.Eine personenbezogene Bestätigung: wer ab wann und wo versichert ist, welche Beiträge anfallen und wer einen eigenen Anschluss braucht.EDA, Auswandern: Altersvorsorge und Krankenversicherung, insbesondere nichterwerbstätige Ehepartner und Angehörige Entsandter; ch.ch: Ausnahmen nach Personengruppe. Ein gemeinsamer Haushalt begründet für sich keine Mitversicherung.
Schweizer Staatsangehörige mit möglicher freiwilliger AHV/IV außerhalb EU/EFTAKannst du freiwillig beitreten, oder bleibst du bereits obligatorisch unterstellt? Lass bisherige Versicherungsdauer, persönliche Beitrittsberechtigung, Anmeldung und Frist klären. Für einen EU-/EFTA-Wohnsitz ist dies nicht die entsprechende Beitrittsoption.Deine AHV-Ausgleichskasse und die für deinen Auslandsfall zuständige Anmeldestelle. Die Schweizer Vertretung hilft bei der vom EDA beschriebenen Zuständigkeitsklärung.Bestätigte Berechtigung, wirksame Anmeldung und Beitragsbeginn. Falls der Beitritt ausscheidet, brauchst du einen konkret geklärten anderen Vorsorgeanschluss statt einer ungeklärten Beitragslücke.EDA, Auswandern: Freiwillige AHV/IV und Altersvorsorge. Die Option richtet sich an berechtigte Schweizer Staatsangehörige außerhalb EU/EFTA; Versicherungsverlauf und Anmeldefrist sind mit der zuständigen Stelle zu bestätigen.
Schweizer Pensionskassen- oder Freizügigkeitsguthaben, EU/EFTA oder anderes ZielWas geschieht mit dem obligatorischen und dem überobligatorischen Guthaben bei Ende deines Arbeitsverhältnisses und Wegzug? Kläre Freizügigkeit, eine zulässige Barauszahlung und den Schutz bei Invalidität oder Tod jeweils getrennt.Deine Pensionskasse und gegebenenfalls die Freizügigkeitseinrichtung. Benennt sie eine weitere Stelle zur Unterstellungsprüfung, folgst du dem für deinen Fall angegebenen Verfahren.Schriftliche Aufteilung der Guthaben und Bestätigung des zulässigen Übertragungs- oder Auszahlungswegs für jeden Anteil. Zusätzlich das tatsächliche Ende oder den Anschluss des Invaliditäts-/Todesfallschutzes festhalten.EDA, Auswandern: Berufliche Vorsorge. Der Überblick unterscheidet Guthabenanteile und Zielkonstellationen; er belegt keine Auszahlung der gesamten Vorsorge bei jedem Wegzug. Den geltenden Weg und Risikoschutz bestätigt deine Einrichtung.

Steuern, Bankverbindung und Unterlagen vor dem Abflug ordnen

Vereinbare mit dem kantonalen Steueramt, welche Erklärung, Zustelladresse und Abrechnung zum Wegzug erforderlich sind. Immobilien oder wirtschaftliche Tätigkeiten in der Schweiz können auch nach dem Umzug relevante Anknüpfungen bleiben. Die Behandlung im Zielstaat wird parallel geklärt, damit derselbe Vorgang nicht auf beiden Seiten unterschiedlich eingeplant wird.

Informiere deine Bank über das tatsächliche neue Wohnsitzland. Frage konkret nach Kontoführung, Anlageprodukten, Gebühren, Kartenversand und akzeptierter Vollmacht bei Auslandswohnsitz. Ein bisher problemlos genutztes Konto ist erst dann Bestandteil deines Auswegs, wenn diese neue Konstellation angenommen ist.

Sichere Steuer- und Vorsorgeauskünfte, Kontoauszüge, Arbeitszeugnisse und Personenstandsurkunden vor dem Verlust eines bisherigen Zugangs. Für spätere Bankzahlungen braucht eine bevollmächtigte Person eine akzeptierte Berechtigung und ihren eigenen zugelassenen Zugang.

Zahlungskarten, Telefon und Sicherheitsschlüssel für unabhängigen Geldzugang.

Ankunft vorbereiten: Rechte, Wohnung und Alltag gehören zusammen

Lege vor der endgültigen Abreise fest, wo ihr zunächst wohnt und wie daraus bei Bedarf ein längerer Aufenthalt wird. Eine möblierte Übergangswohnung verschafft Zeit für die Standortprüfung. Eine langfristige Miete oder ein Immobilienkauf folgt, wenn Aufenthaltsweg, Schule, Gesundheitsversorgung und laufende Kosten zum Haushalt passen.

Beim Kauf organisiert EXOBASIS auf Auftrag Suche und Besichtigungen, die unabhängige Prüfung von Eigentumstitel und Kaufbedingungen durch die örtlich befugten Stellen, Abschluss und Übergabe. Bei längerer Abwesenheit gehören Schlüssel, Versicherungsbedingungen, Instandhaltung und lokale Betreuung dazu. Die Erwerbsrechte und Kosten richten sich nach dem konkreten Zielland.

Probiere während einer Erkundung den Alltag aus: Weg zur Schule, erreichbare Arztpraxis, Arbeitsverbindung und Zahlungen. Ein Ort, der im Urlaub angenehm war, muss auch deinen normalen Familien- und Arbeitstag tragen.

Eingerichteter Wohnbereich mit Küche.

Deine Wegzugs-Checkliste als zusammenhängenden Ablauf umsetzen

Die sinnvolle Reihenfolge lautet: Zielrecht und Familienbedarf klären; Wohnung und Versorgung am Ziel vorbereiten; Versicherungs- und Vorsorgeübergang bestätigen; Bank und Vertretung einrichten; Abmeldung und gegebenenfalls Auslandurlaub termingerecht erledigen; Ankunft und ausstehende Nachmeldungen organisieren. Einzelne Aufgaben laufen parallel, ihre Stichtage müssen zusammenpassen.

EXOBASIS plant diesen Ablauf und führt die beauftragten organisatorischen Arbeiten aus. Wir koordinieren Anforderungen, Fachstellen, Unterlagen und Termine bis zur Übergabe. Du kannst die gesamte Vorbereitung oder klar abgegrenzte Aufgaben wie Dokumente, Standortsuche oder Einrichtung beauftragen.

Professioneller Arbeitsplatz zur Abstimmung eines gemeinsamen Auftrags.